Mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) wurde die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab 2021 mit einer deutlich gestärkten Entscheidungshoheit der Versicherten über die eigenen Daten beschlossen. Ziel der Einführung der elektonischen Patientenakte (ePA) ist es, die Qualität der medizinischen Beratung zu verbessern sowie den Patienten schneller über zum Beispiel Befunde, Laborwerte, Ergebnisse oder die Medikation zu informieren.
Durch die ePA können Sie Ihre gesundheitsbezogenen Daten all denjenigen zur Verfügung stellen, die an Ihrer medizinischen Behandlung beteiligt sind - zum Beispiel Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten oder Apotheken. Dies verhilft den Beteiligen einen Einblick in den Krankenverlauf zu erhalten und mit individuellen Therapieentscheidungen zu unterstützen.
Ihre medizinischen Daten...
Dadurch haben Sie die Möglichkeit beispielsweise Laborwerte nach einer Blutabnahme direkt einzusehen ohne die Praxis oder das Krankenhaus dazu erneut aufsuchen zu müssen.
Die ePA kann verschiedene Daten und Dokumentationen enthalten wie etwa:
Sie haben Ihre PIN vergessen? Dann erklären wir Ihnen auf der nachstehenden Seite was zutun ist.
Weitere nützliche Informationen zur Verwendung der Elektronischen Patientenakte haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Sie haben weitere Fragen rundum die Elektronische Patientenakte? Dann freuen wir uns auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen.
Der Datenschutz steht beim uns an erster Stelle. Alle Informationen können Sie der folgenden Seite entnehmen.
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