Ihre elektronische Patientenakte

Mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) wurde die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab 2021 mit einer deutlich gestärkten Entscheidungshoheit der Versicherten über die eigenen Daten beschlossen. Ziel der Einführung der elektonischen Patientenakte (ePA) ist es, die Qualität der medizinischen Beratung zu verbessern sowie den Patienten schneller über zum Beispiel Befunde, Laborwerte, Ergebnisse oder die Medikation zu informieren.

Welche Vorteile habe ich durch die ePA?

Durch die ePA können Sie Ihre gesundheitsbezogenen Daten all denjenigen zur Verfügung stellen, die an Ihrer medizinischen Behandlung beteiligt sind - zum Beispiel Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten oder Apotheken. Dies verhilft den Beteiligen einen Einblick in den Krankenverlauf zu erhalten und mit individuellen Therapieentscheidungen zu unterstützen.

Wer kann meine medizinischen Daten verwalten?

Ihre medizinischen Daten...

  • können Sie selbst einstellen, speichern und entfernen.
  • kann das medizinische Personal ergänzen.

Dadurch haben Sie die Möglichkeit beispielsweise Laborwerte nach einer Blutabnahme direkt einzusehen ohne die Praxis oder das Krankenhaus dazu erneut aufsuchen zu müssen.

Was kann auf der ePA gespeichert werden?

Die ePA kann verschiedene Daten und Dokumentationen enthalten wie etwa:

  • Befunde
  • Diagnosen
  • Impf- und Mutterpass
  • Kinderuntersuchungsheft
  • Patienteninformationen
  • Pflege- und Therapiedokumentationen
  • Zahnbonusheft

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Hilfeinhalte für die Verwendung der App

Weitere nützliche Informationen zur Verwendung der Elektronischen Patientenakte haben wir hier für Sie zusammengestellt.

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Kontaktinformationen

Sie haben weitere Fragen rundum die Elektronische Patientenakte? Dann freuen wir uns auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen.

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