Sport zur Verbesserung der Gesundheit
Rehabilitationssport dient der Krankheitsbewältigung, der Stärkung der Eigenverantwortlichkeit durch Hilfe zur Selbsthilfe und der Erleichterung der sozialen Integration. Ziel ist auch, die Übungen später selbständig weiter zu führen. Rehabilitationssport ergänzt damit auf sinnvolle Weise die ärztliche Behandlung am Wohnort. Er ersetzt jedoch nicht die ggf. erforderliche Heilmittelversorgung wie z. B. Bewegungsübungen oder Krankengymnastik. Die Krankenkassen finanzieren Rehabilitationssport in anerkannten qualifizierten Gruppen und Vereinen, mit denen in der Regel entsprechende vertragliche Vereinbarungen über die Durchführung und Finanzierung des Rehabilitationssports bestehen. Die Übungsgruppen stehen unter der fachkundigen Leitung von Übungsleitenden.
Im Rahmen des Rehabilitationssports können in einem Zeitraum von 18 Monaten 50 Übungseinheiten in Anspruch genommen und abgerechnet werden.
Bei schwerer Beeinträchtigung der Beweglichkeit bzw. Mobilität (Cerebralparese, Querschnittslähmung, Doppelamputation, schwere Lähmung, schwere Schädel-Hirn-Verletzungen), organischer Hirnschädigung, geistiger Behinderung, schwerer chronischer Lungenkrankheit, Morbus Parkinson, Morbus Bechterew, Multiple Sklerose und in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung erworbener Blindheit beträgt der Leistungsumfang 120 Übungseinheiten, die in einem Zeitraum von 36 Monaten in Anspruch genommen werden können.
Ab dem 01.03.2025 verzichten wir auf die vorherige Genehmigung der Maßnahmen. Bitte gehen Sie mit Ihrer ärztlichen Verordnung direkt zu einem zugelassenen zertifizierten Leistungserbringenden. Eine Liste der Anbietenden finden Sie unter anderem hier. Unter dem Punkt „Gruppen“ sehen Sie die jeweiligen Angebote.
Nützliche Tipps & Links
Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links:
Internetseiten der regionalen Behinderten-Sportverbände
Bundesverband Rehabilitationssport
Deutschen Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen