So unterstützen wir Sie
Die Feststellung der Antikörper auf Windpocken wird als satzungsgemäße Zusatzleistung für Schwangere im Rahmen des Schwangerschaftsbudgets ab dem 1. Januar 2025 bezahlt.
Je Schwangerschaft erstatten wir Kosten von insgesamt maximal 500 Euro (bis 30 Juni 2025: 250 Euro), jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Das Budget steht Ihnen für verschiedene Leistungen – wie z. B. die Feststellung der Antikörper auf Windpocken – zur Verfügung, die individuell in Anspruch genommen werden können.
Erstattet werden u. a. die Kosten von ärztlich erbrachten Leistungen bei vorliegenden Risikofaktoren, die mit dem Ziel erbracht werden, einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes entgegenzuwirken.
Voraussetzung ist, dass die Leistungen nach § 23 SGB V durch eine an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmende oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigte Ärztin oder einen entsprechenden Arzt mit entsprechendem Qualifikationsnachweis erbracht werden.
Zur Kostenerstattung benötigen wir:
- die Rechnung,
- die aktuelle Bankverbindung, bestätigt durch Ihre eigenhändige Unterschrift.