Mehr Flexibilität in der Pflege durch kombinierte Leistungen
Wird neben der ambulanten Pflege durch Angehörige ein Pflegedienst an den Pflegeleistungen beteiligt, dann können Pflegegeld und Pflegesachleistungen ganz einfach miteinander kombiniert werden. Die Anrechnung erfolgt prozentual – dazu haben wir folgendes Beispiel für Sie:
Beispiel: Eine pflegebedürftige Person des Pflegegrades 2 hat im Januar 2024 Sachleistungen im Wert von 320 Euro in Anspruch genommen. Dies entspricht 42,05 % (kaufmännisch gerundet auf zwei Stellen nach dem Komma) des ihr zustehenden Höchstbetrags von 761 Euro.
Vom Pflegegeld in Höhe von 332 Euro steht ihr somit noch 57,95 %, also 192,39 Euro, zu.
Ergebnis: Die Rechnung des Pflegedienstes in Höhe von 320 Euro wird von uns vollständig übernommen. Zusätzlich zahlen wir ein anteiliges Pflegegeld in Höhe von 192,39 Euro an die pflegebedürftige Person aus.
Ihr Vorteil
Sie als Angehörige werden durch den Pflegedienst teilweise entlastet oder Sie können die Pflegeleistungen an die Mitarbeitenden des Pflegedienstes übertragen, die Ihnen nicht liegen oder die Sie überfordern. So kann es für Sie zum Beispiel von Vorteil sein, wenn die Körperpflege der pflegebedürftigen Person durch die Mitarbeitenden eines Pflegedienstes übernommen wird.
Sie haben weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns einfach – wir beraten Sie gerne!