Hausarztzentrierte Versorgung

Die hausarztzentrierte Versorgung (HzV) ist ein sogenanntes Versorgungsmodell. Es bietet unseren Versicherten zum einen den Vorteil, dass sie im Krankheitsfall eine erste Anlaufstelle haben und zum anderen mit Hilfe der Hausärztin oder des Hausarztes durch sämtliche Behandlungsschritte geführt werden.

Zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle

Die Teilnahme an den Hausarztmodellen ist für Versicherte sowie Ärztinnen und Ärzte freiwillig. Wer sich in ein Hausarztmodell einschreibt oder einen entsprechenden Tarif wählt, verpflichtet sich, im Krankheitsfall immer zuerst zur Hausärztin oder zum Hausarzt zu gehen. Dort werden alle erforderlichen Untersuchungen und Befunde koordiniert, alle Fäden laufen dort zusammen. Dazu gehören u.a.

  • Beratung rund um Ihre Behandlung und gemeinsame Besprechung der passenden Therapie
  • notwendige Überweisungen an eine Fachärztin oder einen Facharzt inklusive Terminvereinbarung
  • Dokumentation aller Befunde, Therapien und Medikamente - so behält die ärztliche Praxis den Überblick über alle Maßnahmen. Auf diese Weise lassen sich Wechselwirkungen von Medikamenten und andere gesundheitliche Risiken vermeiden
  • Koordination all Ihrer Behandlungen, um doppelte Untersuchungen oder Aufenthalte im Krankenhaus zu vermeiden
  • Geringerer Aufwand in der Verwaltung, dafür bleibt mehr Zeit für Ihre gesundheitlichen Anliegen
  • attraktive Services wie z. B. Sprechstunden zu besonderen Terminen und eine verkürzte Wartezeit

Folgendes bitten wir Sie dabei zu beachten

  • Sie wählen Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt verbindlich für mindestens ein Jahr (auch Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte nehmen an der hausärztlichen Versorgung teil).
  • Die Hausärztin oder der Hausarzt ist Ihre erste Ansprechperson für alle medizinischen Fragen. Fachärztinnen und Fachärzte dürfen nur auf Überweisung der gewählten Hausärztin oder des gewählten Hausarztes in Anspruch genommen werden. Ausnahme: im Notfall, Gynäkologinnen bzw. Gynäkologen, Augenärztinnen bzw. Augenärzte, Kinderärztinnen bzw. Kinderärzte und ärztliche Notfalldienste.
  • Im Vertretungsfall ist nur die angegebene Vertretungsärztin oder der angegebene Vertretungsarzt aufzusuchen.

Sie haben weitere Fragen zu einer HzV-Teilnahme? Dann setzen Sie sich hier mit uns in Verbindung - wir beraten Sie gerne!

FAQ

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt informiert Sie umfassend über die Rechte und Pflichten, welche die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung mit sich bringen. Sagt Ihnen diese Form der Versorgung zu, können Sie direkt vor Ort die Einschreibung vornehmen. Anschließend prüfen wir die Voraussetzungen für die Teilnahme und teilen Ihnen Ihren Teilnahmestatus mit dem Begrüßungsschreiben mit. Sie haben hierbei ein 14-tägiges Widerrufsrecht Ihrer Teilnahme gemäß Patientenrechtegesetz.

Die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ist für Sie kostenlos.

Die Teilnahme am Hausarztprogramm kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Diese Kündigung muss schriftlich per Post oder E-Mail bei uns eingereicht werden.

Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie die ärztliche Praxis wechseln. Dafür müssen Sie zuerst die Teilnahme bei der bisher betreuenden ärztlichen Praxis wegen wichtiger Gründe zum Ende des nächstmöglichen Quartals kündigen und anschließend eine neue Einschreibung bei der neu gewählten ärztlichen Praxis vornehmen. Sollte sich aufgrund der Einschreibesystematik Ihre Teilnahme bei der neu gewählten Hausärztin oder dem neu gewählten Hausarzt verzögern oder sich zeitliche Lücken ergeben, nehmen Sie in der Zwischenzeit an der Regelversorgung teil.

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