So unterstützen wir Sie
Der zweckgebundene Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro pro Monat und kann eingesetzt werden:
- für die Eigenanteile, die in einer Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege oder in einer Einrichtung der Kurzzeitpflege entstehen (z. B. zur Abgeltung der Kosten für Unterkunft und Verpflegung)
- bei der Inanspruchnahme von anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag
Zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag zählen beispielsweise die Unterstützung bei Hobby und Spiel (z. B. Musik hören, Zeitung lesen, Gesellschaftsspiele spielen, etc.), die Unterstützung bei Spaziergängen in der näheren Umgebung, die Begleitung zum Gottesdienst oder die Ermöglichung des Besuchs von Freunden und Verwandten. Gerne können Sie mit unseren Pflegesachbearbeitenden gemeinsam erörtern, wie der Einsatz des Entlastungsbetrags in Ihrer Situation am besten erfolgen kann. Alternativ steht Ihnen auch im Rahmen der Pflegeberatung unser Partner spectrumK mit seinen Mitarbeitenden von Montag bis Sonntag rund um die Uhr kostenfrei unter der Rufnummer 0800 - 7237267 beratend zur Seite.
Nähere Informationen zum Thema Pflegeberatung finden Sie gleich hier.
Unser Tipp
Beträge, die im laufenden Monat nicht verbraucht werden, übertragen wir ganz einfach für Sie in die Folgemonate des laufenden Kalenderjahres. Sollte der jeweilige Leistungsbetrag auch in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft werden, dann kann der offene Betrag in das darauf folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Stichtag ist der 30. Juni eines Jahres.
Sie haben weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns einfach – wir beraten Sie gerne!