So unterstützen wir Sie
Der Zytomegalietest wird als Zusatzleistung für Schwangere im Rahmen des Schwangerschaftsbudgets bezahlt.
Je Schwangerschaft erstatten wir Kosten von insgesamt maximal 500 Euro (bis 30.06.2025: 250 Euro), jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Das Budget steht Ihnen für verschiedene Leistungen – wie z. B. einem Zytomegalietest – zur Verfügung, die individuell in Anspruch genommen werden können.
Erstattet werden u. a. die Kosten von ärztlich erbrachten Leistungen bei vorliegenden Risikofaktoren, die mit dem Ziel erbracht werden, einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes entgegenzuwirken. Beispielsweise für den Zytomegalietest, wenn eine besondere Infektionsgefahr mit dem Erreger z. B. durch den Kontakt mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr besteht. Als Nachweis ist keine ärztliche Empfehlung notwendig.
Voraussetzung ist, dass die Leistungen nach § 23 SGB V durch eine oder einen an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmenden oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigte Ärztin oder Arzt mit entsprechendem Qualifikationsnachweis erbracht werden.
Zur Erstattung benötigen wir die Rechnung und die aktuelle Bankverbindung, bestätigt durch Ihre eigenständige Unterschrift.
Nützliche Tipps & Links
Weitere Informationen sowie Leistungen im Rahmen der Schwanger- und Mutterschaft finden Sie hier.