Funktionstraining

Das Ziel eines Funktionstrainings sind der Erhalt und die Verbesserung von Funktionen, das Hinauszögern von Funktionsverlusten einzelner Organsysteme oder Körperteile, die Schmerzlinderung, die Beweglichkeitsverbesserung sowie die Hilfe zur Selbsthilfe.

So unterstützen wir Sie

In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt der Leistungsumfang des Funktionstrainings 12 Monate.

Bei schwerer Beeinträchtigung von Beweglichkeit und Mobilität durch chronisch progredient verlaufende, entzündlich-rheumatische Erkrankungen (rheumatoide Arthritis, Morbus Bechterew, Psoriasis-Arthritis), schwere Polyarthrosen, Kollagenosen, Fibromyalgie- Syndrome und Osteoporose beträgt der Leistungsumfang 24 Monate.

Eine längere Leistungsdauer ist nur möglich, wenn die langfristige Durchführung des Übungsprogramms in Eigenverantwortung wegen geistiger oder psychischer Krankheiten bzw. Behinderungen, die selbstgesteuerte Aktivitäten zur Durchführung des Übungsprograms nicht ermöglichen, nicht oder noch nicht gegeben ist. In diesen Fällen erfolgt die Erstverordnung bzw. gegebenenfalls weitere notwendige Folgeverordnungen bei Rehabilitationssport für 120 Übungseinheiten in 36 Monaten, in Herzgruppen für 90 Übungseinheiten in 30 Monaten und bei Funktionstraining für 24 Monate.

Das Funktionstraining findet in anerkannten Funktionstrainingsgruppen im Rahmen regelmäßig abgehaltener Übungsveranstaltungen unter fachkundiger Leitung vor allem durch Physiotherapeutinnen bzw. Physiotherapeuten sowie Krankengymnastinnen bzw. Krankengymnasten statt und ist organorientiert.

Ab dem 1. März 2025 verzichten wir auf die vorherige Genehmigung. Bitte gehen Sie mit Ihrer ärztlichen Verordnung direkt zu einem zugelassenen zertifizierten Leistungserbringenden. Eine Liste der Anbietenden finden Sie hier.

'Chatbot Debby'

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