Apps auf Rezept
Wir erweitern den Leistungskatalog für unsere Versicherten
Mit der Einführung des neuen Paragrafen im Fünften Sozialgesetzbuch (§ 33a SGB V) erweitert der Gesetzgebende die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die neue Leistung beinhaltet einen Anspruch auf sogenannte „Digitale Gesundheitsanwendungen“, kurz „DiGA“. Teilweise werden sie auch als „App auf Rezept“ bezeichnet. Es handelt sich dabei um Medizinprodukte, welche auf digitalen Technologien basieren. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat das DiGA-Verzeichnis veröffentlicht, in welchem die ersten digitalen Gesundheitsanwendungen nach § 33a SGB V gelistet sind. Die Prüfung und Entscheidung zur Aufnahme in das Verzeichnis übernimmt das BfArM.
FAQ
Zum einen haben Sie die Möglichkeit, sich notwendige DiGA von Ihrer behandelnden Ärztin bzw. Ihrem behandelnden Arzt auf einem Kassenrezept verordnen zu lassen. Auf dieser Verordnung sind die eindeutige Verzeichnisnummer (Pharmazentralnummer – PZR) der DiGA sowie die Anwendungsdauer in Tagen durch die Ärztin bzw. den Arzt anzugeben. Die Verordnung übersenden Sie uns bitte als Original, damit wir den Anspruch prüfen können.
Alternativ können Sie die Nutzung der DiGA auch ohne Verordnung bei uns beantragen, wenn Sie uns einen entsprechenden Diagnose- bzw. Indikationsnachweis vorlegen. Geben Sie bitte die genaue DiGA-Bezeichnung und Nummer aus dem Verzeichnis an.
Sie profitieren von den neuen Unterstützungsmöglichkeiten, welche Sie beispielsweise bei psychischen Erkrankungen oder Schlafstörungen bequem zuhause oder unterwegs nutzen können.
Ihnen stehen als Kassenleistung solche DiGA zur Verfügung, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen aufgenommen wurden. Welche DiGA für Sie in Fragen kommt, hängt von Ihrem persönlichen medizinischen Unterstützungsbedarf ab.
Das offizielle DiGA-Verzeichnis ist hier online für Sie einsehbar.
Dort finden Sie und Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt Informationen u.a. zur medizinischen Indikation, zu den Plattformen, über welche die Anwendung genutzt werden kann sowie umfangreiche Herstellerinformationen.
Wir übersenden Ihnen bei positiver Leistungsentscheidung einen persönlichen Zugangscode, mit dem Sie die App entsprechend aktivieren können. Die Kosten für die Nutzung der App rechnet der Anbieter/Hersteller nach Aktivierung der App direkt mit uns ab. Sofern Sie zusätzliche Funktionen oder weitere Anwendungen der App wünschen und diese freischalten (in App-Käufe im Store), sind die entstehenden Mehrkosten von Ihnen selbst zu tragen.