Eisen, Jod und Folsäure
(nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel)

Mehrleistung

Während der Schwangerschaft kann es zu einem Mangel an wichtigen Nährstoffen wie Eisen, Jod und Folsäure kommen. Diese sind jedoch essenziell für die gesunde Entwicklung des Kindes.

So unterstützen wir Sie

Ab dem 01.01.2025 erstatten wir die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Jod und Folsäure sowie entsprechende Kombipräparate. Nahrungsergänzungsmittel wie z. B. Femibion sind hingegen nicht erstattungsfähig.

Pro Schwangerschaft übernehmen wir bis zu 500 Euro (bis 30.06.2025: 250 Euro), jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Das Budget kann flexibel für verschiedene erstattungsfähige Leistungen genutzt werden. Mehr zum Schwangerschaftsbudget erfahren Sie hier

Voraussetzungen für die Erstattung

  • Ärztliche Verordnung: Das Arzneimittel muss durch eine kassenärztlich zugelassene oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigte Frauenärztin bzw. einen entsprechenden Frauenarzt auf Privatrezept verordnet werden.
  • Medizinische Notwendigkeit: Die Einnahme muss aufgrund der Schwangerschaft erforderlich sein, um einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes entgegenzuwirken.
  • Bezug: Das Arzneimittel muss eine gültige Zulassung in Deutschland haben und aus einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels (Versandapotheke) bezogen worden sein.

Zur Kostenerstattung sind die ärztliche Verordnung, die Rechnung und die aktuelle Bankverbindung, bestätigt durch Ihre eigenhändige Unterschrift, vorzulegen

'Chatbot Debby'

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