So unterstützen wir Sie
Sie erhalten häusliche Krankenpflege, wenn sie zur Sicherung der ärztlichen Behandlungsziele notwendig ist und keine im Haushalt lebende Person diese durchführen kann.
Auch wenn eigentlich eine Behandlung im Krankenhaus notwendig, aber nicht praktizierbar ist, oder diese durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird, kann eine häusliche Krankenpflege von uns übernommen werden. Sofern die Behandlungspflege ärztlich verordnet ist, können wir uns auch an einer hauswirtschaftlichen Versorgung und der Grundpflege beteiligen.
Hauswirtschaftliche Versorgung und/oder Grundpflege kann im Einzelfall auch ohne gleichzeitig durchgeführte Behandlungspflege erbracht werden, soweit kein Anspruch auf Pflegeleistungen nach dem SGB XI besteht.
Die Zuzahlung beträgt für Versicherte ab 18 Jahren 10 Euro je Verordnung sowie 10% der Kosten, maximal für 28 Tage im Kalenderjahr.