Vollstationäre Pflege

Sofern eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht oder nicht mehr möglich oder zielführend ist, steht Ihnen mit der vollstationären Pflege, sprich der Betreuung und Versorgung rund um die Uhr in einem Pflegeheim, eine alternative Option zur Verfügung.

Die Vorteile der stationären Versorgung

Ein Pflegeheim oder eine stationäre Pflegeeinrichtung bietet den Bewohnenden unter anderem eine ganztägige individuelle Betreuung durch Pflegefachkräfte. Dadurch ist eine medizinische Versorgung vor Ort mit schneller Hilfe im Notfall gewährleistet. Zudem profitieren die Bewohnenden von einer geregelten Tagesstruktur sowie sozialen Kontakten bei verschiedenen Freizeitangeboten.

Leistungsumfang der vollstationären Pflege/Versorgung

Die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen inklusive medizinischer Behandlungspflege und der sozialen Betreuung werden bei Pflegegrad 2 bis 5 in der nachfolgenden Höhe übernommen:

Pflegegrad Monatliche Leistungen bis zu
2 805 EUR
3 1.319 EUR
4 1.855 EUR
5 2.096 EUR
  • Auch wenn die Leistungen der vollstationären Pflege den pflegebedürftigen Personen der Pflegegrade 2 – 5 vorbehalten sind, beteiligen wir uns bei Pflegegrad 1 mit einem Zuschuss in Höhe von 131 Euro pro Monat an den anfallenden Kosten im Pflegeheim bzw. der vollstationären Pflegeeinrichtung.
  • Kosten für die Unterkunft, die Verpflegung und auch für die sogenannten Investitionskosten der Einrichtung können von uns nicht übernommen werden. Diese Aufwendungen sind von der versicherten Person zu tragen.
  • Der Leistungsanspruch besteht grundsätzlich nur dann, wenn es sich um eine anerkannte Pflegeeinrichtung handelt. Das bedeutet, dass die betreffende vollstationäre Einrichtung von der Pflegekasse zugelassen sein muss.

Unser Tipp

Ab dem 01.01.2022 zahlen wir bei der Versorgung in Pflegeheimen neben dem nach Pflegegrad differenzierten Leistungsbetrag einen Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil. Der pflegebedingte Eigenanteil in Pflegeheimen ist der monatliche Beitrag, den Sie zu den Aufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung und den Investitionskosten im Pflegeheim zahlen. Dieser Zuschlag erhöht sich mit der Dauer der Pflege, da besonders die langjährigen Bewohnenden eines Pflegeheims ab 2022 finanziell entlastet werden sollen (Leistungszuschlag nach § 43c Sozialgesetzbuch XI auf Grundlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung). Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass nur dieser pflegebedingte Eigenanteil bezuschusst wird.

Leistungsbezug zur vollstationären Pflege Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil ab 01.01.2024
0 – 12 Monate 15%
12 – 24 Monate 30%
24 – 36 Monate 50%
mehr als 36 Monate 75%

Der Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil wird von uns direkt an das Pflegeheim gezahlt. Die notwendigen Informationen werden von uns automatisch an das Pflegeheim übermittelt.

Sie haben weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns einfach – wir beraten Sie gerne!

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