Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel unterstützen Sie und Ihre Angehörigen im Alltag und helfen Beschwerden zu lindern oder eine selbständige Lebensführung zu ermöglichen.

Grundsätzlich wird zwischen technischen Pflegehilfsmitteln, wie beispielsweise einem Pflegebett oder einem Hausnotrufsystem, und den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln, wie z. B. Einmalhandschuhe, Mundschutz oder saugende Bettschutzeinlagen unterschieden. 

Wie erhalten Sie die notwendigen technischen Pflegehilfsmittel?

Bereits im Rahmen der Erstbegutachtung prüft der Medizinische Dienst den eventuellen Bedarf an Pflegehilfsmitteln und nimmt eine entsprechende Empfehlung im Gutachten auf. In Abstimmung mit Ihnen oder Ihren Angehörigen greifen wir die Empfehlung des Medizinischen Dienstes auf und veranlassen die weiteren Schritte für eine notwendige Erstversorgung mit Pflegehilfsmitteln.

Kommt der Medizinische Dienst im Rahmen einer Folgebegutachtung oder Ihre Pflegefachkraft im Rahmen des regelmäßig durchzuführenden Beratungseinsatzes zu dem Schluss, dass weitere Pflegehilfsmittel benötigt werden, dann kann diese Empfehlung ganz einfach über das Pflegegutachten bzw. den Beratungseinsatzbericht an uns weitergeleitet werden. Im Anschluss veranlassen wir in Abstimmung mit Ihnen oder Ihren Angehörigen die Schritte für die ergänzende Versorgung mit den notwendigen Pflegehilfsmitteln.

Die technischen Pflegehilfsmittel werden Ihnen vorrangig leihweise überlassen.

Unser Tipp

Nutzen Sie die Chance um den individuellen Bedarf zu ermitteln und die für Sie geeignete Lösung zu finden, indem Sie die Beschäftigten des Medizinischen Dienstes im Rahmen der Pflegebegutachtung bzw. Ihre Pflegefachkraft während des Beratungseinsatzes gezielt ansprechen.

Hinweis: Pflegehilfsmittel können ohne Rezept beantragt werden. Für den Fall, dass Ihre Ärztin/Ihr Arzt ein Pflegehilfsmittel verordnet hat, wenden Sie sich zur Antragsstellung bitte mit dem Rezept direkt an einen Vertragspartner der Debeka BKK. Welchen unserer Vertragspartner Sie auch wählen, Sie sind immer gut versorgt. Sollten Sie Fragen zu unseren Vertragspartnern haben, dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne!

Die Kosten für eine notwendige Versorgung mit technischen Pflegehilfsmitteln werden von uns inklusive der Kosten für eine individuelle Anpassung, Instandsetzung oder Ersatzbeschaffung vollständig übernommen. Pflegebedürftige, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zahlen den gesetzlichen Eigenanteil in Höhe von 10 % – begrenzt auf 25 Euro pro Pflegehilfsmittel.

Wie erhalten Sie die notwendigen zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel?

Die Kostenübernahme für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel können Sie hier ganz einfach beantragen. Und so geht es:

  • Formular zur Kostenübernahme hier downloaden, alternativ schicken wir es Ihnen gerne zu – kontaktieren Sie uns einfach.
  • Den Antrag vollständig ausfüllen, unterschreiben und zur Prüfung/Genehmigung einreichen.
  • Eine ärztliche Verordnung oder ein Rezept sind nicht notwendig. 
  • Nach Erhalt der Genehmigung können Sie die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel über eine Apotheke oder ein Sanitätshaus beziehen.
  • Legen Sie dazu einfach unser Bewilligungsschreiben in der Apotheke bzw. dem Sanitätshaus vor – die Apotheke bzw. das Sanitätshaus kann die Kosten bis zum monatlichen Höchstbetrag von 42 Euro direkt mit uns abrechnen.

Ihr Vorteil

Der Antrag muss in der Regel nur einmal bei uns gestellt werden – die Bewilligung gilt auch für die Folgemonate weiter. 
Die Zusammenstellung der Hilfsmittel erfolgt nach Ihren individuellen Bedürfnissen und kann bei Bedarf ganz einfach durch Sie angepasst werden.

Achtung: Für selbst beschaffte Pflegehilfsmittel ist eine nachträgliche Kostenerstattung durch uns nicht möglich.

Sie haben weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns einfach – wir beraten Sie gerne!

'Chatbot Debby'

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