Wann kann ich eine Ernährungsberatung erhalten?
Gemäß § 43 SGB V können Ernährungsberatungen zur Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung sowie zur Vermeidung und Reduktion von Übergewicht bezuschusst werden, wenn diese aus medizinischen Gründen erforderlich sind.
Die Notwendigkeit einer Ernährungsberatung muss durch eine ärztliche Verordnung bescheinigt werden.
Um eine hohe Qualität bei der Durchführung der Ernährungsberatung zu gewährleisten, können diese Maßnahmen nur von Personen mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation durchgeführt werden, z. B.
- Dipl. Oecotrophologin bzw. Dipl. Oecotrophologe; Dipl. Ernährungswissenschaftlerin bzw. Dipl. Ernährungswissenschaftler,
- Diätassistentin bzw. Diätassistent; Diätküchenleiterin bzw. Diätküchenleiter,
- Ernährungsmedizinerin bzw. Ernährungsmediziner mit anerkannter Zusatzqualifikation, wie z.B. DGE, VDO.
Bitte reichen Sie uns vorab einen Kostenvoranschlag sowie die ärztliche Verordnung ein.
Was kostet mich eine Ernährungsberatung?
Wir beteiligen uns an den Kosten von bis zu fünf Beratungsterminen. Erstattet werden grundsätzlich 100 % der entstandenen Kosten – maximal jedoch 45 EUR für die Erstberatung sowie jeweils bis zu 30 EUR für maximal vier Folgeberatungen. Darüber hinausgehende Kosten sind von der versicherten Person selbst zu tragen.
Voraussetzung für die Kostenbeteiligung ist eine regelmäßige Teilnahme an der Ernährungsberatung (mindestens 80 % der Termine).
Bitte beachten Sie, dass eine Erstattung erst nach Abschluss der Ernährungsberatung erfolgen kann. Lassen Sie sich die Teilnahme im Anschluss entsprechend bestätigen und reichen Sie diese Bestätigung gemeinsam mit der Originalrechnung bei uns ein. Teilen Sie uns bitte zudem Ihre aktuelle Bankverbindung mit und bestätigen Sie diese durch Ihre eigenhändige Unterschrift, damit wir den Zuschuss zeitnah überweisen können.
Eine erneute Teilnahme an einer Ernährungsberatung mit identischem oder inhaltlich vergleichbarem Konzept ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt entsprechend, wenn bereits eine inhaltlich vergleichbare Schulung im Rahmen von Vorsorge- und/oder Rehabilitationsmaßnahmen besucht wurde.