Pflegesachleistung durch Leistungserbringende

Kann die häusliche Pflege z. B. durch Angehörige nicht übernommen werden, dann beteiligt sich die Debeka BKK Pflegekasse an den Kosten der sogenannten Pflegesachleistungen. Unter Pflegesachleistungen versteht man in der Pflegeversicherung die Dienstleistungen, die von Beschäftigten eines ambulanten Pflegedienstes erbracht werden. Pflegebedürftige Personen der Pflegegrade 2 bis 5 können somit körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen.

Duschen & Baden

Unterstützung beim Duschen oder Baden sowie bei der täglichen Körperpflege wie Zähneputzen, Kämmen oder Rasieren.

An- & Auskleiden

Unterstützung von Pflegebedürftigen beim sicheren An- und Ablegen von Kleidung und notwendigen Hilfsmitteln.

Darm- & Blasenentleerung

Unterstützung bei der sicheren und hygienischen Darm- und Blasenentleerung.

Einkaufen & Behörden

Unterstützung beim Einkaufen von alltäglichen Dingen sowie Begleitung oder Hilfe bei notwendigen Behördengängen.

Haushaltshilfe

Unterstützung bei der Zubereitung von Mahlzeiten sowie das anschließende Spülen, Reinigen und Aufräumen der Wohnung.

Essen

Unterstützung beim Essen und Trinken, wenn dies selbstständig nicht mehr möglich ist.

* auch in Teilmonaten besteht der volle Leistungsanspruch
Pflegegrad Monatliches Pflegesachleistung* bis zu
2 796 EUR
3 1.497 EUR
4 1.859 EUR
5 2.299 EUR

Unser Tipp

Wird Ihr persönlicher Sachleistungshöchstbetrag nicht voll ausgeschöpft, dann könnte für Sie die Kombination von Pflegegeld und Sachleistungen interessant sein. Nähere Informationen erfahren Sie gleich hier.

Sie haben weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns einfach – wir beraten Sie gerne!

'Chatbot Debby'

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