So unterstützen wir Sie
Der Toxoplasmosetest wird als Zusatzleistung für Schwangere im Rahmen des Schwangerschaftsbudgets bezahlt.
Je Schwangerschaft erstatten wir Kosten von insgesamt maximal 500 Euro (bis 30.06.2025: 250 Euro), jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Das Budget steht Ihnen für verschiedene Leistungen – wie z. B. einem Toxoplasmosetest – zur Verfügung, die individuell in Anspruch genommen werden können.
Erstattet werden u. a. die Kosten von ärztlich erbrachten Leistungen bei vorliegenden Risikofaktoren mit dem Ziel, einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes entgegenzuwirken. Eine besondere Infektionsgefahr besteht mit dem Erreger z. B. durch den Kontakt mit Katzen.
Voraussetzung ist, dass die Leistungen nach § 23 SGB V durch eine an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmenden oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Ärztin oder einen Arzt mit entsprechendem Qualifikationsnachweis erbracht werden.
Zur Kostenerstattung benötigen wir die Rechnung und die aktuelle Bankverbindung, bestätigt durch Ihre eigenhändige Unterschrift.
Nützliche Tipps & Links
Weitere Informationen sowie Leistungen im Rahmen der Schwanger- und Mutterschaft finden Sie hier.