Pflegegeld

für selbst organisierte Pflege

Wer die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung selbst organisiert, z. B. durch ein Familienmitglied, kann dafür Pflegegeld beantragen. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom sogenannten Pflegegrad.

So unterstützen wir Sie

Damit eventuelle Pflegefehler rechtzeitig erkannt oder im Idealfall vermieden werden, ist die Inanspruchnahme einer regelmäßigen Beratung z. B. durch einen Pflegedienst zwingend vorgeschrieben. Für die Pflegegrade 2 bis 5 ist halbjährlich ein sogenannter Beratungseinsatz notwendig. Die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeberatung werden selbstverständlich von uns übernommen.

Pflegegrad Monatliches Pflegegeld
1 0 EUR
2 347 EUR
3 599 EUR
4 800 EUR
5 990 EUR

Hinweis

Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Pflegegeld von uns zu kürzen. Dies ist zum Beispiel der Fall:

  • wenn der Pflegegeldanspruch nicht für einen ganzen Kalendermonat besteht
  • bei der Inanspruchnahme von Kurzzeit- oder der tageweisen Verhinderungspflege
  • bei einem längeren Krankenhausaufenthalt
  • bei einer längeren stationären Rehabilitationsmaßnahme
  • bei einem längeren Auslandsaufenthalt 

Sie haben weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns einfach – wir beraten Sie gerne!

'Chatbot Debby'

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