Erklärung zur Barrierefreiheit – ePA

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die „ePA Debeka BKK“ der Debeka BKK.

Als Verantwortlicher für die Inhalte – im Auftrag des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik – sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Apple App Store und Google Play Store veröffentlichte App „ePA Debeka BKK“ und beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung.

Barrierefreies Angebot

Die App wird barrierefrei gebaut. Das wird durch folgende Best-Practices erreicht:

Die App wird generell unter Einhaltung der Vorgaben zu herstellerspezifischem Design der jeweiligen Plattform (Google Material Design Guidelines, Apple Human Interface Guidelines) sowie nach Prinzipien des Interaktionsdesigns, mobilen Interaktionsdesigns und Ergonomie von Benutzeroberflächen gestaltet.

Die Benutzeroberflächen werden jeweils in Form von auf der Plattform nativen Code/Oberflächen umgesetzt und unterstützen damit generell plattformspezifische Funktionen für Barrierefreiheit (Screen Reader, Touch Feedback etc.). Bei der Umsetzung der Benutzeroberflächen wird auf den Einsatz von alternativen Beschreibungen von Icons und Grafiken, sowie Leserichtung und Unterstützung variabler Schriftgrößen geachtet.

Unter iOS ist die App mit "Voiceover" nutzbar – das ist der Plattformstandard für iOS. Von den weiteren Technologien kann man jene nutzen, die ohne besondere Anpassung der App funktionieren (z. B. Bildschirmlupe, reduzierte Animationen).

Unter Android ist die App mit "Talkback" nutzbar – das ist der Plattformstandard für Android. Von den weiteren Technologien kann man jene nutzen, die ohne besondere Anpassung der App funktionieren. 

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Über die Inhalte von Dokumente, die durch den Versicherten oder Leistungserbringer in der ePA hinterlegt werden, kann keine Barrierefreiheit garantiert werden.

Datum der Erstellung

Diese Erklärung wurde am 17.06.2021 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Falls Sie uns bestehende Barrieren mitteilen möchten, melden Sie sich gern täglich von 8 bis 17 Uhr unter der Rufnummer 0261 94143 - 0. Alternativ steht Ihnen auch unser Kontaktformular zur Verfügung.

Schlichtungsverfahren

Sollten nach einer Kontaktaufnahme weiterhin Barrieren bestehen und sie sich benachteilig führen, haben Sie die Möglichkeit nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sich an eine Schlichtungsstelle zu wenden. Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos. Weiterführende Informationen zur Schlichtungsstelle finden Sie hier.

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