Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die „ePA Debeka BKK“ der Debeka BKK.
Als Verantwortlicher für die Inhalte – im Auftrag des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik – sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Apple App Store und Google Play Store veröffentlichte App „ePA Debeka BKK“ und beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung.
Die App wird barrierefrei gebaut. Das wird durch folgende Best-Practices erreicht:
Die App wird generell unter Einhaltung der Vorgaben zu herstellerspezifischem Design der jeweiligen Plattform (Google Material Design Guidelines, Apple Human Interface Guidelines) sowie nach Prinzipien des Interaktionsdesigns, mobilen Interaktionsdesigns und Ergonomie von Benutzeroberflächen gestaltet.
Die Benutzeroberflächen werden jeweils in Form von auf der Plattform nativen Code/Oberflächen umgesetzt und unterstützen damit generell plattformspezifische Funktionen für Barrierefreiheit (Screen Reader, Touch Feedback etc.). Bei der Umsetzung der Benutzeroberflächen wird auf den Einsatz von alternativen Beschreibungen von Icons und Grafiken, sowie Leserichtung und Unterstützung variabler Schriftgrößen geachtet.
Unter iOS ist die App mit "Voiceover" nutzbar – das ist der Plattformstandard für iOS. Von den weiteren Technologien kann man jene nutzen, die ohne besondere Anpassung der App funktionieren (z. B. Bildschirmlupe, reduzierte Animationen).
Unter Android ist die App mit "Talkback" nutzbar – das ist der Plattformstandard für Android. Von den weiteren Technologien kann man jene nutzen, die ohne besondere Anpassung der App funktionieren.
Diese Erklärung wurde am 17.06.2021 erstellt.
Falls Sie uns bestehende Barrieren mitteilen möchten, stehen Ihnen hier unsere Kontaktdaten zur Verfügung. Alternativ können Sie unser Kontaktformular nutzen.
Sollten nach einer Kontaktaufnahme weiterhin Barrieren bestehen und sie sich benachteilig führen, haben Sie die Möglichkeit nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sich an eine Schlichtungsstelle zu wenden. Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos. Weiterführende Informationen zur Schlichtungsstelle finden Sie hier.
Ich habe die Hinweise zum Datenschutz und die Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.