Schutzimpfungen

Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die der Medizin zur Verfügung stehen, um Schutz vor ansteckenden Krankheit zu bieten.

Allgemeine Schutzimpfungen

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut erstellt die Impfpläne für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Diese Empfehlungen werden ständig überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht.

Wir übernehmen die Kosten für alle Schutzimpfungen nach den Empfehlungen der STIKO, für Erwachsene ebenso wie für Kleinkinder (u. a. gegen Diphtherie, Kinderlähmung, Tetanus, Masern, Mumps, Röteln und Keuchhusten). 

Die Abrechnung erfolgt über die elektronische Gesundheitskarte (eGK).

Berufsbedingte Schutzimpfungen

Sollten Sie eine berufsbedingte Schutzimpfung benötigen, wenden Sie sich bitte hier vorab an uns.

Weitere Impfungen

Die STIKO empfiehlt die Schutzimpfung gegen Affenpocken für Personen mit einem erhöhten Infektions- und Expositionsrisiko. Die Empfehlung richtet sich insbesondere an Männer über 18 Jahre, die Sex mit Männern haben und dabei häufig die Partner wechseln. Diese Personengruppe sollte eine zweimalige Impfung erhalten. Für Personen, die bereits in der Vergangenheit gegen Pocken geimpft wurden, reicht eine einmalige Impfstoffdosis aus.

Zusätzlich wird eine beruflich indizierte Impfung für Personal in Speziallaboratorien empfohlen, das gezielt mit infektiösen Laborproben, die Affenpockenmaterial enthalten, arbeitet.

Durch den Beschluss vom 22.08.2022 wurde die Affenpocken-Schutzimpfung in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen. Die Abrechnung der Affenpocken-Impfung für die genannten Personengruppen erfolgt über die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Bitte beachten Sie, dass für Personen, die nicht zu den genannten Risikogruppen gehören, keine Abrechnung und Kostenerstattung erfolgen kann. Privatrechnungen im Zusammenhang mit der Affenpocken-Impfung können daher nicht erstattet werden.

Wir übernehmen die anteiligen Kosten für eine (nicht berufsbedingte) FSME-Impfung auch für Personen, die nicht den Nachweis erbringen, in FSME-Risikogebieten einer besonderen Zecken-Exposition ausgesetzt zu sein.

Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist, dass Sie sich bei einer Vertragsärztin, einem Vertragsarzt oder dem Gesundheitsamt impfen lassen.

Da die FSME-Impfung nicht über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet werden kann, erhalten Sie von Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt eine Privatrechnung über die Impfleistung und den Impfstoff.

Je Impfserum erstatten wir 80% der Kosten. Zusätzlich werden 80% der ärztlichen Kosten übernommen. Für weitere von der Ärztin oder vom Arzt privat in Rechnung gestellte Leistungen ist eine Kostenübernahme nicht möglich.

Bitte reichen Sie uns die Rechnungen und quittierten Rezepte zur Erstattung ein und teilen uns auch Ihre aktuelle Bankverbindung, bestätigt durch Ihre eigenhändige Unterschrift, mit.

Bei der (nicht berufsbedingten) Grippeschutzimpfung (Influenza) übernehmen wir bis zur Vollendung des 59. Lebensjahres anteilmäßig die Kosten für eine Schutzimpfung auch für Personen, bei denen keine besondere Indikation nach den Schutzimpfungsrichtlinien vorliegt.

Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist, dass Sie sich bei einer Vertragsärztin, einem Vertragsarzt oder dem Gesundheitsamt impfen lassen.

Da die Grippeschutzimpfung nicht über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet* werden kann, erhalten Sie von Ihrer Ärztin bzw.  Ihrem Arzt eine Privatrechnung über die Impfleistung und den Impfstoff.

Je Impfserum erstatten wir 80% der Kosten. Zusätzlich werden 80% der ärztlichen Kosten übernommen. Für weitere von der Ärztin oder vom Arzt privat in Rechnung gestellte Leistungen ist eine Kostenübernahme nicht möglich.

Bitte reichen Sie uns die Rechnungen und quittierten Rezepte zur Erstattung ein und teilen Sie uns auch Ihre aktuelle Bankverbindung, bestätigt durch Ihre eigenhändige Unterschrift, mit.

Hinweis: Wir erstatten auch den 4-fach-Impfstoff.

* Ab dem 60. Lebensjahr gilt die Grippeschutzimpfung wieder als jährliche Standardimpfung, die über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet wird.

Die STIKO empfiehlt allen Personen ab einem Alter von 60 Jahren die Gürtelrose-Schutzimpfung mit einem sogenannten Totimpfstoff (Impfstoff Shingrix) als Standardimpfung. Personen, die aufgrund einer Grunderkrankung eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung haben, sollten sich der Empfehlung entsprechend bereits ab einem Alter von 50 Jahren impfen lassen.

Zu diesen Grunderkrankungen gehören beispielsweise:

  • Angeborene bzw. erworbene Immundefizienz bzw. Immunsuppression
  • HIV-Infektion
  • Rheumatoide Arthritis
  • Systemischer Lupus erythematodes
  • Chronisch entzündliche Darmerkrankungen
  • Chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale
  • Chronische Niereninsuffizienz
  • Diabetes mellitus

Die Gürtelrose-Impfung wurde ab dem 01.05.2019 für die o.g. Personengruppen in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen. Somit ist eine Direktabrechnung des Impfstoffes als Standardimpfung über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) möglich. 

Eine Kostenübernahme außerhalb der STIKO-Empfehlungen, sowie auf dem Erstattungsweg für privat in Rechnung gestellte Leistungen (Privatrezept, Privatrechnung) ist nicht möglich.

Laut STIKO gibt es keinerlei Empfehlungen für eine Impfung gegen Harnwegsinfektionen (Impfstoff StroVac).

Eine Kostenübernahme einer solchen Impfung durch uns ist daher leider nicht möglich. Dies gilt auch für die begleitende Verabreichung der Impfung (Impfleistung).

Wir übernehmen zusätzlich zu den Regelimpfungen die anteiligen Kosten für die (nicht berufsbedingte) HPV-Impfung für Männer und Frauen im Alter von 18 bis 26 Jahren. 

Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist, dass Sie sich bei einer Vertragsärztin, einem Vertragsarzt oder dem Gesundheitsamt impfen lassen.

Da die HPV-Impfung nicht über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet werden kann, erhalten Sie von Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt eine Privatrechnung über die Impfleistung und den Impfstoff.

Je Impfserum erstatten wir 80% der Kosten. Zusätzlich werden 80% der ärztlichen Kosten übernommen. Für weitere von der Ärztin oder vom Arzt privat in Rechnung gestellte Leistungen ist eine Kostenübernahme nicht möglich.

Bitte reichen Sie uns die Rechnungen und quittierten Rezepte zur Erstattung ein und teilen uns auch Ihre aktuelle Bankverbindung, bestätigt durch Ihre eigenhändige Unterschrift, mit.


Hinweis: Die STIKO empfiehlt die HPV-Impfung zurzeit für Mädchen und Jungen zwischen 9 und 14 Jahren. Sinnvoll ist die Impfung dann, wenn noch keine HPV-Infektion vorliegt. 

Mädchen und Jungen, die noch nicht geimpft wurden, können die Impfung aber bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nachholen, so die STIKO. Um einen sicheren Impfschutz aufzubauen, sind drei Impfungen in die Muskulatur erforderlich. Die zweite Injektion erfolgt zwei, die dritte sechs Monate nach der Erstimpfung.

Die Abrechnung für die oben genannte Impfung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Für Sie entstehen keine Kosten.

Eine Kostenübernahme der HPV Impfung als Kassenleistung ist außerhalb der Altersgrenzen (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) nicht möglich. Wenn Sie zudem älter als 26 Jahre sind, besteht auch kein Anspruch auf die Kostenübernahme der HPV Impfung im Rahmen unserer Satzung.

Meningokokken-B-Impfung für Kinder

Die Meningokokken-B-Impfung (Serogruppe B) ist eine von der STIKO empfohlene Schutzimpfung für Säuglinge und Kleinkinder. Empfohlen wird sie ab dem 2. Lebensmonat; versäumte Impfungen sollen im Kleinkindalter nachgeholt werden.

Anspruch auf die Meningokokken-B-Impfung besteht für Kinder ab dem 2. Lebensmonat bis zum Alter von 4 Jahren gemäß der Schutzimpfungs-Richtlinie (entspricht Impfungen bis unmittelbar vor dem 5. Geburtstag).

Für die oben beschriebene Altersspanne ist die Meningokokken-B-Impfung eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Schutzimpfungs-Richtlinie. 

Die Abrechnung erfolgt über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) des Kindes direkt durch die Arztpraxis. 

Eine Kostenerstattung für privat in Rechnung gestellte Impfleistungen oder Impfstoffe ist ausgeschlossen; Privatrechnungen können nicht übernommen werden.

Meningokokken-C-Impfung

Wir übernehmen die Kosten für die Meningokokken-C-Impfung für Kinder im zweiten Lebensjahr, also ab dem 13. Lebensmonat bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Meningokokken-Impfung gegen die Serogruppen A, C, W135 und Y

Die STIKO empfiehlt seit dem 30.10.2025 eine Impfung gegen Meningokokken der Serogruppen A, C, W und Y (MenACWY) für Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Aufnahme in die Schutzimpfungs-Richtlinie am 18.12.2025 beschlossen. Der Beschluss ist derzeit noch nicht in Kraft und wird erst nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger wirksam. Bis dahin handelt es sich noch nicht um eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Kostenerstattung für privat in Rechnung gestellte Impfleistungen oder Impfstoffe ist daher ausgeschlossen; Privatrechnungen können nicht übernommen werden.

Die Kosten für diese Impfung übernehmen wir nur für Personen, die ein erhöhtes gesundheitliches Risiko für Meningokokken-Erkrankungen oder für schwere Verläufe haben.

Die Abrechnung der Kosten erfolgt über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK).

Über die "allgemeinen Schutzimpfungen" hinaus übernehmen wir die Kosten für Schutzimpfungen, die bei einem nicht berufsbedingten Auslandsaufenthalt vom Auswärtigen Amt empfohlen werden. Die Empfehlungen können Sie bei den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen einsehen.

Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist, dass Sie sich bei einer Vertragsärztin, einem Vertragsarzt oder dem Gesundheitsamt impfen lassen und die Impfung vor Antritt der Reise erfolgt.

Da diese Impfungen nicht über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet werden können, erhalten Sie von Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt eine Privatrechnung über die Impfleistung und den Impfstoff. 

Bitte reichen Sie uns die Rechnungen und quittierten Rezepte mit Angabe des Reiselandes sowie Ihrer aktuellen Bankverbindung, bestätigt durch Ihre eigenhändige Unterschrift, zur Erstattung ein. 

Je Impfserum erstatten wir 80% der Kosten. Zusätzlich werden 80% der ärztlichen Kosten übernommen. Für weitere von der Ärztin oder vom Arzt privat in Rechnung gestellte Leistungen ist eine Kostenübernahme nicht möglich.

Die RSV-Infektion (Respiratorisches Synzytial-Virus) ist eine Atemwegserkrankung, die ähnlich wie die Grippe, saisonal auftritt. 

Wenden Sie sich bezüglich der aktuell gültigen Impfrichtlinien und Abrechnungsmodalitäten an das Praxis-Team Ihrer Ärztin bzw. Ihres Arztes.

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