So unterstützen wir Sie
Neben Fahrkosten zu stationären Behandlungen können in Ausnahmefällen auch Kosten für Fahrten zu ambulanten Behandlungen übernommen werden. Das betrifft zum Beispiel Fahrten zur Strahlentherapie, Chemotherapie und ambulanten Dialysebehandlung.
Der Behandlungsort muss die nächsterreichbare, geeignete Behandlungsmöglichkeit für Sie darstellen. Auch bei ambulanten Behandlungen (z. B. bei Dialyse oder in besonderen Ausnahmefällen) werden Fahrkosten übernommen, diese sind jedoch meist vorab zu genehmigen. Als Zuzahlung sieht der Gesetzgeber 10% der Kosten, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro der Kosten je Fahrt vor.
Den Antrag auf Fahrkostenerstattung finden Sie hier.