Interdisziplinäre informations-, verhaltens- und handlungsorientierte Maßnahmen
Der Gesetzgebende hat im § 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB V die Rechtsgrundlage für die Förderung und Durchführung von Patientinnen- und Patientenschulungen zu Lasten der Krankenkassen im Rahmen der ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation geschaffen. Danach können Krankenkassen bei Bedarf Patientinnen- und Patientenschulungen für chronisch Kranke erbringen, wenn sie zuletzt Krankenbehandlung geleistet haben oder leisten. Angehörige und ständige Betreuungspersonen sind einzubeziehen, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich erscheint. Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass die Wirksamkeit und Effizienz des Schulungsprogramms nachgewiesen wurde.
Unter „Patientinnen- und Patientenschulung“ im Sinne des o. g. Paragraphen werden interdisziplinäre, informations-, verhaltens- und handlungsorientierte Maßnahmen für chronisch Kranke und ggf. ihre Angehörigen bzw. ständigen Betreuungspersonen verstanden, die grundsätzlich in Gruppen durchgeführt werden. Patientinnen- und Patientenschulungen sind indikationsbezogen und dienen der Optimierung des Krankheitsselbstmanagements. „Schulung“ steht dabei für ein strukturiertes und zielorientiertes Vorgehen: Mit strukturierten Lehr- und Lernmaterialien sowie entsprechenden Übungen soll krankheits- und behandlungsbezogene Kompetenz vermittelt werden. Deshalb setzen Schulungsmaßnahmen neben indikationsbezogenem Fachwissen auch einschlägige Kenntnisse der Lern- und Verhaltenspsychologie – abgestimmt auf die jeweilige Zielgruppe - voraus.
Vor der Leistungsgewährung für eine Patientinnen- und Patientenschulungsmaßnahme kann die Krankenkasse die Schulungsmaßnahme sozialmedizinisch begutachten lassen. Für diese Begutachtung nach o. g. Paragraphen und gemäß diesen gemeinsamen Empfehlungen wird die Vorlage eines aussagekräftigen Konzepts mit Angaben zur Wirksamkeit sowie bei Standortprüfungen zusätzlich konkrete Angaben zur räumlichen und apparativ-technischen Ausstattung einschließlich Qualifikationsnachweisen des interdisziplinären Schulungsteams durch den Leistungserbringenden benötigt.
Die Unterlagen, die wir für die Überprüfung der Kostenübernahme benötigen, können Sie der nachfolgenden Checkliste entnehmen.
Die nachfolgenden Angaben und Programmunterlagen sind bei uns vorzulegen:
Allgemeine Angaben
- Antragseingang
- Indikation
- Name des Programms
- Antragstellender (Name, Straße, PLZ, Ort), Datum der Originalkonzepterstellung und Versionsnummer*
- Ziel- bzw. Altersgruppe
- Dauer der Maßnahme
- Konzeptform (Originalkonzept, Lizenz/Franchise, in Anlehnung an ein konkretes Ursprungsprogramm)
- Separates Trainermanual
- Separate Teilnehmerunterlagen
- Kriterien (Einschluss-, Ausschluss-, Abbruchkriterien)
- Kosten der Maßnahme (differenzierte Kostenaufstellung)
Formale Programmanforderungen
- Durchführungsart und -ort
- Einbeziehung von ständigen Betreuungspersonen
- Gruppengröße
- Gruppenzusammenstellung (geschlossene/offene Gruppe etc.)
- Ausführung zu Zielen
- Ausführung zu Inhalten
- Ausführung zum inneren Stundenaufbau
- Ausführungen zu den Schulungseinheiten (Inhalte)
- Verhältnis von praktischen zu theoretischen Einheiten
- Muster-Stundenplan
- Methodisches Vorgehen (eingesetzte Methoden)
- Ausführungen zur Vermeidung von Schulungsabbrüchen (z. B. Motivationskonzept)
- Lehr - und Lernmedien
- Dokumentation
- Internes/externes Qualitätsmanagement
- Qualitätssicherung
- Personelle Ausstattung
- Train-the-Trainer Angebote/Zertifikate (sofern vorhanden)
- Beschreibung der apparativ-technischen/räumlichen Struktur
Wirksamkeit
- Nachweis/Unterlagen zur Wirksamkeit
*Sofern das Schulungskonzept weiterentwickelt wurde.