Was beinhaltet die teilstationäre Versorgung?
Mit dieser Option können pflegende Angehörige gezielt unterstützt werden, damit sie Familie, Pflege und ggf. Beruf im Pflegealltag besser miteinander vereinbaren können. Die Tagespflege wird in der Regel von pflegebedürftigen Personen in Anspruch genommen, deren pflegende Angehörige tagsüber berufstätig sind. Die pflegebedürftigen Personen werden meist morgens abgeholt und nachmittags wieder nach Hause gebracht. Auch dann, wenn die pflegebedürftige Person rund um die Uhr Pflege benötigt, z. B. bei einer fortgeschrittenen Demenzerkrankung, kann eine teilstationäre Unterbringung in der Tages- oder Nachtpflege dem pflegenden Angehörigen eine Erholungsphase bieten.
Leistungsumfang der Tages- und Nachtpflege
Die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen inklusive medizinischer Behandlungspflege und der sozialen Betreuung werden bei Pflegegrad 2 bis 5 in der nachfolgenden Höhe übernommen:
| Pflegegrad | Monatliche Leistungen bis zu |
|---|---|
| 2 | 721 EUR |
| 3 | 1.357 EUR |
| 4 | 1.685 EUR |
| 5 | 2.085 EUR |
- Die Kosten für die Unterkunft, die Verpflegung und auch für die sogenannten Investitionskosten der Einrichtung können von uns nicht übernommen werden. Diese Aufwendungen sind von der versicherten Person zu tragen.
- Der Leistungsanspruch besteht grundsätzlich nur dann, wenn es sich um eine anerkannte Pflegeeinrichtung handelt. Das bedeutet, dass die betreffende Einrichtung für die Tages- und Nachtpflege von der Pflegekasse zugelassen sein muss.
Unser Tipp
- Verschaffen Sie sich bei Bedarf mehr finanziellen Spielraum, indem Sie den Entlastungsbetrag für die oben genannten Eigenanteile der Tages- und Nachtpflege einsetzen.
- Die Leistungen der Tages- und Nachtpflege stehen Ihnen ergänzend zu dem Anspruch auf Pflegegeld / Pflegesachleistung und ohne eine gegenseitige Aufrechnung zur Verfügung.
Sie haben weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns einfach – wir beraten Sie gerne!