Beitragssätze

Der allgemeine Beitragssatz für die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland beträgt 14,60 %. Diesen Beitragssatz tragen zur Hälfte Sie, die übrige Hälfte übernimmt Ihr Arbeitgeber bzw. der Rentenversicherungsträger.

Analog zum allgemeinen Beitragssatz tragen Sie als Mitglied vom Zusatzbeitrag auch nur die Hälfte. Der Beitragsanteil für Sie beträgt aus unserem kassenindividuellen Zusatzbeitrag (1,69 %) somit 0,845 %.

Ihre Angehörigen (z. B. Ehegatten und Kinder) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen über die Familienversicherung beitragsfrei mitversichern.

Wer bei uns krankenversichert ist, ist gleichzeitig auch bei unserer Pflegekasse versichert. Aktuell liegt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung bei 3,4 %. Mitglieder, die keine Kinder haben, zahlen ab dem 23. Lebensjahr zusätzlich einen Zuschlag von 0,6 %. Außerdem werden Mitglieder mit mehreren Kindern ab dem zweiten bis zum fünften Kind mit einem Beitragsabschlag in Höhe von 0,25 % für jedes Kind entlastet. Die Abschläge gelten, solange das Kind das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Allgemeine Beitragssätze

Beitragssatz Krankenversicherung allgemein 1) 14,6 %
Zusatzbeitragssatz Debeka BKK 2) 1,69 %
Beitragssatz Pflegeversicherung 3,4 %
Beitragssatz Pflegeversicherung für Kinderlose 4,0 %

Ermäßigter Beitragssatz

Für alle in der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld versicherten Personen gilt der einheitliche ermäßigte Beitragssatz von 14,00 %.

Beitragssatz ermäßigter Beitrag 14,00 %
Zusatzbeitragssatz Debeka BKK 1,69 %
Beitragssatz Pflegeversicherung 3,4 %
Beitragssatz Pflegeversicherung für Kinderlose 4,0 %
1) Der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil beträgt jeweils 7,3 %.
2) Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag wird seit 2019 von Arbeitgebern und Arbeitnehmern je zur Hälfte getragen.
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