Vertraglich ambulante Psychotherapie – gesetzliche Leistung
Psychische Erkrankungen können das Erleben, das Verhalten sowie das geistige und körperliche Wohlbefinden stark beeinträchtigen und mit Angst, Verunsicherung und Einschränkungen der Lebensqualität einhergehen. Eine Psychotherapie ist dann ratsam, wenn psychische Probleme nicht mehr allein oder mit Hilfe von Familie und Freunden gelöst werden können, zu Krankheitserscheinungen führen und die alltäglichen Anforderungen des Lebens nicht mehr bewältigt werden können. Vor Beginn einer Psychotherapie muss eine Ärztin oder ein Arzt abklären, ob körperliche Ursachen für die psychische Erkrankung verantwortlich oder mitverantwortlich sein können.
Es gibt verschiedene Formen der ambulanten Psychotherapie:
- psychoanalytisch begründete Verfahren
- tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- Verhaltenstherapie
- systemische Therapie
Alle psychotherapeutischen Behandlungen haben gemeinsam, dass sie über das persönliche Gespräch erfolgen, das durch spezielle Methoden und Techniken ergänzt werden kann (z. B. freie Mitteilung von Gedanken und Einfällen, konkrete Aufgaben zur Angstbewältigung oder spielerisches Handeln in der Therapie von Kindern).
Unsere Versicherten können direkt eine zugelassene (Vertrags-)Psychotherapeutin bzw. einen zugelassenen (Vertrags-)Psychotherapeuten oder entsprechende Vertragsärztin bzw. entsprechenden Vertragsarzt (vgl. § 28 Abs. 3 SGB V) konsultieren. Ein Verzeichnis dieser Fachkräfte finden Sie auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Ihres Bundeslandes.
Wenden Sie sich bitte (je nach Bundesland) an den Patientenservice bzw. die Terminservicestelle (TSS) der KV unter der Telefonnummer 116 117, da das Erstgespräch in einer psychotherapeutischen Sprechstunde verpflichtend und somit Zugangsvoraussetzung für eine ambulante vertragspsychotherapeutische Versorgung ist. Das bedeutet, dass mit probatorischen Sitzungen oder einer Akutbehandlung erst begonnen werden kann, wenn die Patientin oder der Patient eine psychotherapeutische Sprechstunde aufgesucht hat. Die TSS der KV haben bis zu einer Woche Zeit, innerhalb von vier Wochen diese psychotherapeutische Sprechstunde zu vermitteln.
Die psychotherapeutische Sprechstunde dient der frühzeitigen diagnostischen Abklärung und ist der Zugang zur vertraglichen Psychotherapie. Die therapeutische Fachkraft klärt in dem Erstgespräch, ob ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt, ob eine Psychotherapie benötigt wird oder ob mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten (z. B. Präventionsangebote, Ehe- und Familienberatungsstelle) geholfen werden kann. Auch erste therapeutische Interventionen sind im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde möglich. Sie ist nicht zu verwechseln mit der herkömmlichen Sprechstunde. Eine Überweisung zur psychotherapeutischen Sprechstunde ist nicht erforderlich.
Zum Ende der psychotherapeutischen Sprechstunde erhalten Patientinnen und Patienten von der therapeutischen Fachkraft einen Befundbericht mit Ergebnissen und Empfehlungen (Befundbericht PTV 11 mit individuellen Patienteninformation) für das weitere Vorgehen. Darauf wird u. a. vermerkt, ob eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt und weitere Maßnahmen erforderlich sind, beispielsweise eine Akutbehandlung oder das Aufsuchen einer Beratungsstelle.
Sollte in der psychotherapeutischen Sprechstunde die Notwendigkeit einer zeitnahen ambulanten Psychotherapie festgestellt werden, erhalten Patientinnen bzw. Patienten einen Überweisungscode. Hiermit müssen sie sich erneut an die TSS der KV wenden, die Termine für probatorische Sitzungen (Kennenlern-Sitzungen) und Akutbehandlungen vermittelt. Die TSS der KV hat für die Vermittlung einer vertragspsychotherapeutischen Akutbehandlung zwei Wochen Zeit. Diese Akutbehandlung ermöglicht in einer akuten psychischen Krise den Zugang zur psychotherapeutischen Behandlung.
Wenn Patientinnen bzw. Patienten eine therapeutische Fachkraft mit Kassenzulassung gefunden bzw. vermittelt bekommen haben, besteht Anspruch auf maximal vier probatorische Sitzungen. Hierbei kann herausgefunden werden, ob mit der Therapeutin oder dem Therapeuten ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden kann. Im Anschluss an diese „Kennenlern-Sitzungen“ wird dann der konkrete Antrag auf Durchführung einer ambulanten Psychotherapie bei uns gestellt. Die Kosten der Psychotherapie werden über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) direkt mit uns abgerechnet. Ein Eigenanteil von Ihnen ist nicht zu leisten.
Sollten die TSS der KV den Versicherten in der vorgegebenen Frist keinen Termin bei einer niedergelassenen Vertragsärztin, einem niedergelassenen Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeutin bzw. Vertragspsychotherapeuten anbieten können, müssen sie einen ambulanten Behandlungstermin in einem Krankenhaus vermitteln.
Falls Sie keinen Überweisungscode in der psychotherapeutischen Sprechstunde erhalten haben und Sie sich somit nicht erneut an die TSS der KV wenden können, stehen Ihnen zur Überbrückung von Wartezeiten bis zum Beginn regelmäßiger Therapiestunden auch die Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) der Fachkrankenhäuser und Universitätskliniken zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen, sich in dringenden Fällen an diese Einrichtungen zu wenden, da hier Behandlungen ohne längere Wartezeiten möglich sind.
Im Übrigen dürfen auch ärztliche und psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bestimmte Leistungen der Richtlinien-Psychotherapie per Videosprechstunde durchführen und abrechnen. Voraussetzung ist, dass ein persönlicher Kontakt zwischen Ärztin bzw. Arzt und Patientin bzw. Patient zur Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung vorausgegangen ist. Das schreiben das psychotherapeutische Berufsrecht und die Psychotherapie-Vereinbarung vor.
Weitere vertragstherapeutische Behandlungsmöglichkeiten finden Sie unter der Rubrik „Weitere Tipps und Information“.
Außervertragliche ambulante Psychotherapie – Extraleistung
Sollte sich trotz Inanspruchnahme der unter der Rubrik „Vertraglich ambulante Psychotherapie - gesetzliche Leistung“ genannten vertragstherapeutischen Behandlungsvarianten und vergeblicher Suche nach kassenzugelassenen Therapeutinnen und Therapeuten keinerlei Behandlungsmöglichkeit für Sie ergeben, können Sie einen Antrag auf eine außervertragliche Psychotherapie einreichen.
Bevor Sie einen entsprechenden Antrag bei uns einreichen, erstellen Sie bitte eine Liste mit allen telefonischen Kontakten zu Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten (zwischen fünf und zehn Personen). Darauf sollten die Namen der Behandelnden, das Anrufdatum und die von der Praxis mitgeteilte Wartezeit auf einen freien Therapieplatz enthalten sein. Bitte reichen Sie diese Liste zusammen mit dem Antrag auf Kostenübernahme einer außervertraglichen Psychotherapie ein.
Unser Tipp: Lassen Sie sich auch auf vorhandene Wartelisten der therapeutischen Praxen setzen, da durch Absagen anderer Patientinnen und Patienten kurzfristig ein Termin frei werden kann.
Zusätzlich müssen dem Antrag auf Kostenübernahme folgende Unterlagen beigefügt sein:
- schriftlicher Antrag von Ihnen
- schriftlicher Antrag der Therapeutin bzw. des Therapeuten mit Angabe der Anzahl der Behandlungsstunden, der Diagnose und des Honorars gemäß EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab)
- Kopie der Approbationsurkunde der Therapeutin bzw. des Therapeuten
- Kopie des Arztregisterauszugs der Therapeutin bzw. des Therapeuten
- Kopie des Fachkundenachweises der Therapeutin bzw. des Therapeuten (Richtlinienverfahren)
- Nachweis einer psychotherapeutischen Sprechstunde (Formular PTV 11)
- ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit einer ambulanten Psychotherapie
Sobald uns diese Unterlagen vorliegen, bemühen wir uns umgehend, für sie eine kassenzugelassen Therapeutin bzw. einen kassenzugelassenen Therapeuten mit einem zeitnahen Therapieplatz zu finden. Sollten wir damit keinen Erfolg haben, werden wir Sie bitten, uns noch einen Bericht einer Gutachterin oder eines Gutachters vorzulegen.
Sobald dieser Bericht bei uns eingegangen ist, leiten wir ihn zusammen mit den bereits eingereichten Unterlagen an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD) weiter. Dieser wird sich zur medizinischen Notwendigkeit und Unaufschiebbarkeit der psychotherapeutischen Behandlung äußern. Danach werden wir eine Entscheidung treffen und einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid erteilen.
Bitte beachten Sie, dass probatorische Sitzungen nicht vorab bewilligt werden können. Eine nachträgliche Erstattung diesbezüglicher Kosten nach den Vertragssätzen (EBM-Ziffer 35150) ist unter bestimmten Umständen möglich.
Bei konkreten Fragen beraten wir Sie gerne – hier können Sie uns kontaktieren.
Psychotherapie durch Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Behandlungskosten für die im Psychotherapeutengesetz aufgeführten „Richtlinienverfahren“. Nach § 15 SGB V ist die ärztliche Behandlung, zu der auch die Psychotherapie zählt, von approbierten Vertragsärztinnen und Vertragsärzten sowie Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten zu leisten.
Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker können somit im Bereich der sozialen Krankenversicherung keine ärztliche und psychotherapeutische Behandlungen erbringen und nicht als medizinische Hilfspersonen bei der Durchführung einer ärztlichen Behandlung mitwirken.
Eine Kostenübernahme für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker ist uns daher nicht möglich.
Extraleistung
KOMPASS
In einer schwierigen Lebensphase hilft Ihnen die Debeka BKK dabei, das richtige Unterstützungsprogramm zu finden.
Sie fragen sich, wo Sie Hilfe und einen zeitnahen Termin bekommen? Die Debeka BKK unterstützt Sie dabei gemeinsam mit dem Kooperationsunternehmen IVP durch ein speziell geschultes Team aus therapeutischen Fachkräften. Im Rahmen unseres Programms KOMPASS wird Ihr individueller Unterstützungsbedarf ermittelt und innerhalb weniger Wochen mit der Behandlung begonnen.
Bei KOMPASS handelt es sich um ein auf Ihre persönliche Situation zugeschnittenes Angebot, das Ihnen neben der klassischen Psychotherapie z. B. eine telefonische Begleitung oder die Teilnahme an digitalen Unterstützungsprogrammen bietet. Teilnahmeberechtigt an diesem besonderen Programm sind Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche ab 14 Jahren.
Weitere Informationen erhalten Sie hier. Sie haben weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns einfach, wir beraten Sie gerne!
Sie sind schon jetzt davon überzeugt, dass es sich um das richtige Therapieangebot für Sie handelt? Dann schreiben Sie sich hier ein.
Psychotherapie in Baden-Württemberg
Verbesserte psychotherapeutische Behandlung in Baden-Württemberg
Die Debeka BKK ermöglicht ihren Versicherten in Baden-Württemberg eine verbesserte Therapie bei niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Dabei soll innerhalb von zwei Wochen ein Erstkontakt zu einer therapeutischen Fachkraft gewährt werden. Darüber hinaus wird spätestens nach 4 Wochen mit der Therapie begonnen. In dringenden Fällen erfolgt der Erstkontakt nach drei Tagen und der Therapiebeginn nach sieben Tagen.
Eine Liste freier Therapieplätze und teilnehmender therapeutischer Fachkräfte finden Sie auf der Webseite des Medi-Verbunds hier und hier. Weitere Informationen zu unserem Vertrag zur besonderen psychotherapeutischen Versorgung unserer Versicherten in Baden-Württemberg finden Sie hier.
KIRINUS
Psychotherapie ganz bequem von zu Hause aus
Gemeinsam mit der KIRINUS Health GmbH bietet die Debeka BKK ihren Versicherten einen zeitnahen und digitalen Zugang zur Psychotherapie: Versicherten, die auf einen Termin in der Regelversorgung warten oder denen es aufgrund Ihrer persönlichen oder beruflichen Lebenssituation nicht möglich ist, regelmäßig zu einer niedergelassenen therapeutischen Fachkraft zu gehen, wird im Rahmen dieses Versorgungskonzeptes ein digitales Therapieangebot unterbreitet, das sich durch einen schnellen Therapiestart und unterstützende digitale Einheiten auszeichnet. Notwendig ist lediglich ein einziger persönlicher Erstkontakt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Videobasierte Online-Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
Schneller Zugang zur Psychotherapie dank Online-Therapie
Mit der Corona-Pandemie stiegen auch die Fallzahlen psychischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen. Viele leiden unter verschiedenen Ängsten, darunter Trennungs- und Zukunftsängste. Die Anzahl der psychosomatischen Symptome ist rasant gestiegen und hat sich mehr als verdoppelt.
Gemeinsam mit Medicalnetworks ermöglichen wir unseren Versicherten bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres einen direkten Zugang zur Psychotherapie ohne lange Wartezeiten.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Psychotherapie am Michel in Hamburg
Unterstützendes Beratungs- und Leistungsangebot zur Überbrückung langer Wartezeiten
Zur Überbrückung langer Wartezeiten auf einen ambulanten Psychotherapieplatz in Hamburg bieten wir Versicherten der Debeka BKK durch die Praxis „Psychotherapie am Michel“ ein kurzfristiges, unterstützendes Beratungs- und Leistungsangebot an. Versicherte werden im Rahmen eines Informationsgespräches von erfahrenen psychotherapeutischen Fachkräften über die Diagnose aufgeklärt und hinsichtlich möglicher Therapieoptionen beraten. Im Anschluss an dieses Gespräch erfolgen bei Bedarf bis zu 10 weitere Einzelgespräche.
Anschrift und Kontaktdaten der Praxis:
Rückenzentrum Am Michel
Ludwig-Erhard-Str. 18
20459 Hamburg
T: 040 413623-519
F: 040 413623-7
Eine gute und kollegiale Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärztinnen, Ärzten und psychotherapeutischen Fachkräften ist den Mitarbeitenden des Rückenzentrums besonders wichtig.
Hier finden Sie weitere Informationen, u. a. auch die entsprechende Teilnahme- und Datenfreigabeerklärung.
Nützliche Tipps & Links
Auf der Suche nach einer passenden ärztlichen Praxis oder Klinik sowie bei Fragen rund um Ihre Gesundheit können Sie als Versicherter der Debeka BKK auch das Gesundheitstelefon kostenfrei nutzen.