Künstliche Befruchtung

Sie hegen seit langem einen Kinderwunsch, der sich aber bisher noch nicht erfüllt hat? Eine künstliche Befruchtung kann Ihnen helfen, Ihren Wunsch wahr werden zu lassen.

Die Voraussetzungen

Die künstliche Befruchtung ist eine gesetzliche Leistung, deren Inanspruchnahme das Erfüllen gewisser Voraussetzungen erfordert:

  • Der Behandlungsplan muss vor Beginn der Behandlung genehmigt werden
  •  Ehepartnerin und Ehepartner müssen verheiratet sein
  • Es dürfen nur Ei- und Samenzellen von Ehepartnerin und Ehepartner verwendet werden
  • Ehepartnerin und Ehepartner müssen mindestens 25 Jahre alt sein
  • Die Frau darf zum Zeitpunkt der künstlichen Befruchtung noch nicht 40 Jahre alt und der Mann noch nicht 50 Jahre alt sei
     

Wir übernehmen 50 % der Kassensätze (EBM) für die künstliche Befruchtung. Das gilt auch für in diesem Zusammenhang verordnete Medikamente. Darüber hinaus können staatliche Zuschüsse den Eigenanteil reduzieren. Nähere Informationen finden Sie hier.

Kosten für Privatleistungen oder Medikamente, die außerhalb des gesetzlichen Anspruchs im Sinne des § 27a SGB V verordnet wurden, können nicht bezuschusst werden.

Die Kosten werden über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet.

Informationen zu unseren Mehrleistungen

Darüber hinaus leisten wir ergänzend zu den nach § 27a Abs. 3 SGB V mit dem Behandlungsplan genehmigten Leistungen einen Zuschuss. Er beträgt maximal 200 Euro je Behandlungsversuch für maximal drei Versuche. Individuelle Gesundheitsleistungen, die im Rahmen der künstlichen Befruchtung durchgeführt werden (z. B. Kryokonservierung, Blastozystenkultur, usw.) können nicht erstattet werden.

Zur Abrechnung bitten wir Sie, uns die Eigenanteilsrechnungen vorzulegen.

Die Erstattung beträgt nicht mehr als die der jeweiligen bei der Debeka BKK versicherten Person tatsächlich entstandenen Kosten. Außerdem sind die Bestimmungen des § 27a SGB V zu beachten.

Nach Geburt eines Kindes besteht – sofern ein neuer Behandlungsplan der künstlichen Befruchtung genehmigt wurde – erneut ein Anspruch auf die Satzungsleistung.

Informationen zu unseren Extraleistungen

Versorgungsprogramm BKK Kinderwunsch
Die Regelleistung sieht bei einer künstlichen Befruchtung eine Kostenübernahme von 50 % bei den ersten drei Behandlungsversuchen vor. Wir unterstützen Sie im Rahmen der künstlichen Befruchtung mit unserem bundesweiten Versorgungsprogramm BKK Kinderwunsch.

Unsere exklusiven Zusatzleistungen:

  • Zweimaliger Zuschuss zum Kryozyklus nach erfolgtem Transfer
  • Zweimaliger Zuschuss zur Blastozystenkultur nach erfolgtem Transfer
  • Drei Versuche mit IVF oder ICSI mit einem Zuschuss in Höhe der GKV-Regelleistung nach erfolg-tem Transfer
  • Einmaliger Zuschuss zum 4. Versuch IVF oder ICSI nach erfolgtem Transfer
  • Zuschuss IVF/ICSI für Frauen bis zum vollendeten 42. Lebensjahr nach erfolgtem Transfer
  • unbürokratischer Verfahrenswechsel von IVF auf ICSI bei medizinischer Notwendigkeit im gleichen Zyklus
  • Singleembryotransfer möglich
  • Freeze all bei Transfer innerhalb von drei Monaten

Teilnahmevoraussetzungen

An dem Vertrag können Sie als Frau teilnehmen, sofern Sie verheiratet und zwischen 25 und 42 Jahre alt sind. Ihr Ehemann sollte nicht älter als 50 Jahre alt sein.

Teilnahmemöglichkeit

Sofern Sie an dem besonderen Versorgungsprogramm teilnehmen möchten, wenden Sie sich an uns oder an eines der teilnehmenden Zentren. Sollte Ihr Kinderwunschzentrum bisher nicht am Versorgungsprogramm teilnehmen, sprechen Sie dieses gerne an.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen über BKK Kinderwunsch erhalten Sie auch auf der Webseite des BKK-Landesverbandes Bayern. Sie möchten eine persönliche Beratung zu unserem exklusiven Versorgungsangebot? Hier helfen wir Ihnen gerne weiter. 

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