So unterstützen wir Sie
Das Krankengeld wird ohne zeitliche Begrenzung, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren bezahlt.
Die kalendertägliche Höhe beträgt 70 % Ihres letzten (fest vereinbarten, regelmäßigen, beitragspflichtigen und bis zur geltenden Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigungsfähigen) Bruttoentgelts, jedoch maximal 90 % Ihres Nettoentgelts. Davon sind noch Beiträge zur Pflegeversicherung und gegebenenfalls zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung abzuziehen. In der Krankenversicherung sind Sie beitragsfrei weiter versichert.
Das Krankengeld wird zunächst steuerfrei ausbezahlt. Allerdings wird es vom Finanzamt bei der Festsetzung Ihres Steuersatzes angerechnet.
Nützliche Tipps & Links
Sie haben ein krankes Kind zu Hause? Wir unterstützen Sie auch dann, wenn Sie wegen dessen Betreuung nicht zu Ihrer Arbeit gehen können. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Kinderkrankengeld.
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