So unterstützen wir Sie
- Wir tragen die Kosten für Ihre Behandlung, wenn diese ärztlich verordnet ist und in einer zugelassenen Einrichtung erfolgt.
- Versicherte ab 18 Jahren leisten nur die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10% der Kosten sowie 10 Euro für die Verordnung.
Nützliche Tipps & Links
Denken Sie daran: Ärztliche Verordnungen haben stets eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Beginnen Sie die Behandlung daher möglichst zeitnah.