Heilmittel

Behandlungen wie zum Beispiel Massage, Wärme- und Ergotherapie sowie Krankengymnastik werden unter dem Begriff Heilmittel zusammengefasst. Sie werden eingesetzt, um eine Krankheit zu heilen oder einer weiteren Verschlimmerung entgegenzuwirken.

So unterstützen wir Sie

  • Wir tragen die Kosten für Ihre Behandlung, wenn diese ärztlich verordnet ist und in einer zugelassenen Einrichtung erfolgt. 
  • Versicherte ab 18 Jahren leisten nur die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10% der Kosten sowie 10 Euro für die Verordnung.

Nützliche Tipps & Links

Denken Sie daran: Ärztliche Verordnungen haben stets eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Beginnen Sie die Behandlung daher möglichst zeitnah.

'Chatbot Debby'

Ich habe die Hinweise zum Datenschutz und die Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.

Zustimmen
×