So unterstützen wir Sie
Zum Check-Up gehören eine Dokumentation der Krankheitsgeschichte, die Untersuchungen sowie die Beratung zu individuellen Präventionsmaßnahmen auf Basis der Ergebnisse.
- Versicherte haben ab Vollendung des 18. Lebensjahres bis zum Ende des 35. Lebensjahres einen einmaligen Anspruch auf eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung.
- Versicherte ab Vollendung des 35. Lebensjahres haben alle drei Jahre Anspruch auf eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung.
Die Abrechnung erfolgt über die elektronische Gesundheitskarte (eGK).
Nützliche Tipps & Links
Schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe: Verbinden Sie den Gesundheits-Check-Up doch einfach mit der Hautkrebsvorsorgeuntersuchung!