Hinweis zur Kostenübernahme:
Die Nackenfaltenmessung sowie zusätzliche Ultraschalluntersuchungen waren bis zum 31.12.2024 Bestandteil der Satzungsleistungen. Für Leistungen, die bis einschließlich 31.12.2024 in Anspruch genommen wurden, kann dies noch berücksichtigt werden.
Das Budget betrug maximal 250 Euro je Schwangerschaft.
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