Sie können folgende Familienangehörige bei uns beitragsfrei mitversichern:
Ehepartner/Lebenspartner
Ihre Ehepartnerin bzw. Ihr Ehepartner oder Ihre Lebenspartnerin bzw. Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz.
Leibliche/adoptierte Kinder
Leibliche und adoptierte Kinder, bis zu einer bestimmten Altersgrenze.
Kinder
Kinder familienversicherter Kinder.
Stiefkinder/Enkel
Stiefkinder und Enkel, die in Ihrem Haushalt leben, sowie die nicht in Ihrem Haushalt leben, für deren Lebensunterhalt überwiegend Sie sorgen.
Pflegekinder
Pflegekinder, sofern Sie sie nicht beruflich pflegen.
Eine Familienversicherung ist möglich, wenn Ihre Angehörigen:
- Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben
- nicht anderweitig gesetzlich versichert sind, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind
- nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind
- kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig monatlich 565 Euro* übersteigt
*ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße für das Jahr 2026
Ihre Kinder können familienversichert sein:
- bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind
- bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales/ökologisches Jahr mit Entgeltverzicht durchführen
- ohne Altersgrenze für Menschen mit Behinderung nach dem SGB IX, welche nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten
Kinder können nicht beitragsfrei familienversichert werden, wenn...
- die mit den Kindern verwandte und mit dem Mitglied in Ehe oder Beziehung lebende Person nicht Mitglied einer Krankenkasse ist,
- sein Gesamteinkommen regelmäßig 6.450 Euro (2026) im Monat übersteigt und
- sein Gesamteinkommen höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist.
Weitere rechtliche Informationen entnehmen Sie bitte dem § 10 SGB V.