Ihre Möglichkeiten der zusätzlichen Absicherung
- beim Arzt und Heilpraktiker (ambulant)
- im Krankenhaus (stationär)
- beim Zahnarzt
- Lohnfortzahlung
- im Ausland
- Exklusiv für die Generation ab 55 Jahren
Über den nachfolgenden Link verlassen Sie die Seite der Debeka BKK und werden auf die Webseite des Debeka Krankenversicherungsverein a. G. weitergeleitet. Dort finden Sie detaillierte Informationen und Kontaktmöglichkeiten.
Exklusiver KV-Zusatztarif BKKplus
Um die Absicherung unserer Versicherten zu optimieren und zusätzlich entstehende Kosten spürbar zu reduzieren, hat unser Kooperationspartner, der Debeka Krankenversicherungsverein a. G., zum 1. Januar 2026 mit BKKplus einen neuen Krankenversicherungs-Zusatztarif eingeführt, der exklusiv nur den Versicherten der Debeka BKK offensteht. Jetzt klicken und informieren!
Wie werden mir Rechnungen aus dem Tarif BKKplus erstattet?
- Grundsätzlich gilt: Reichen Sie Ihre Rechnungen immer zuerst bei uns – der Debeka BKK – ein.
Am besten, Sie nutzen dafür unsere Service App – einfach, zeitsparend und sicher.
→ Sie haben sich noch nicht für die Service-App registriert? Hier geht’s zur Registrierung.
- Unter der Kachel „Debeka Vorteile“ finden Sie den Tarif „BKKPlus“. Dort haben Sie aktuell die Möglichkeit, Rechnungen für professionelle Zahnreinigungen (PZR), osteopathische Behandlungen, Heilbehandlungen und Fahrkosten einzureichen. Weitere Leistungsprozesse folgen in Kürze. Bis dahin reichen Sie entsprechende Rechnungen bitte über unsere alternativen Kanäle ein.
- Nach Ihrer Einreichung erhalten Sie von uns eine Mitteilung über unsere Kostenbeteiligung.
- Sofern Sie eingewilligt haben, leiten wir Ihre Rechnungen bzw. Ihre Unterlagen mit einem Vermerk unserer Kostenbeteiligung an die Debeka weiter.
- Abschließend erstattet Ihnen die Debeka aus dem Budget des Tarifs BKKPlus ihren Anteil der Kostenbeteiligung.