Krankenhausbehandlung

Wenn Sie eine Krankenhausbehandlung benötigen, stehen Ihnen bundesweit rund 2.000 Vertragskrankenhäuser zur Verfügung. Die Behandlung umfasst alle Leistungen, die für Ihre medizinische Versorgung notwendig sind. Dazu gehören u. a. die ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie Unterkunft und Verpflegung.

Behandlung im Krankenhaus – gesetzliche Leistung

Die Krankenhausbehandlung wird über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) nach Einweisung der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes abgerechnet. Bei einer vollstationären Krankenhausbehandlung zahlen Versicherte ab 18 Jahren innerhalb eines Kalenderjahres eine Zuzahlung in Höhe von täglich 10 Euro (für maximal 28 Tage) an das Krankenhaus. Hierzu erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung von uns, sobald das Krankenhaus die Behandlung mit uns abgerechnet hat.

Wahlleistungen werden von uns nicht übernommen.

Sofern Sie Auskünfte zur Mitaufnahme einer Begleitperson wünschen, setzen Sie sich bitte hier mit uns in Verbindung. Sollte ein Krankenhaus (z. B. aus dem Bundesland Berlin) eine Kostenübernahmeerklärung wünschen, bitten wir Sie ebenfalls, uns zu kontaktieren.

  • Hilfe bei der Auswahl einer geeigneten Klinik erhalten Sie hier.

Nützliche Tipps & Links

Wahlleistungen im Krankenhaus (z. B. Ein- oder Zweibettzimmer sowie Behandlung durch die Chefärztin oder den Chefarzt) können Sie über eine entsprechende private Zusatzversicherung abdecken. Diese können Sie jedoch nicht bei uns abschließen. 

Der Wunsch nach einem Familienzimmer im Rahmen einer Entbindung (Daddy-In oder Rooming-In) können wir sehr gut nachvollziehen. Die Kosten hierfür können wir jedoch leider nicht übernehmen.

'Chatbot Debby'

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