Eigenanteil für Erwachsene
Der Gesetzgeber hat für Erwachsene einen Eigenanteil – die sogenannte Zuzahlung – vorgesehen. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt bei Erwachsenen 10% der Kosten, d.h. mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro bzw. die tatsächlichen Kosten. Kinder sind hiervon befreit. Bei Kindern bis zum 12. Lebensjahr tragen wir auch die Kosten für nicht-verschreibungspflichtige Medikamente.
Nützliche Tipps & Links
Rabattverträge, die wir für unsere Versicherten abschließen, stellen eine Versorgung mit hochwertigen Medikamenten sicher. In einigen Fällen entfällt hierbei sogar eine Zuzahlung.
Durch unsere Rabattverträge mit Pharmaherstellern ist auch die Inanspruchnahme von zuzahlungsfreien Arzneimitteln möglich. In der Apotheke können Sie solche Arzneimittel erhalten, wenn die Ärztin oder der Arzt in seiner Verordnung nicht ausdrücklich ein anderes Präparat vorgibt.