Erstmalige Beantragung von Pflegeleistungen

Die erstmalige Beantragung von Pflegeleistungen stellt Betroffene und Angehörige oft vor viele Fragen. In vier einfachen Schritten erklären wir den Ablauf des Antragsverfahrens, geben hilfreiche Tipps und zeigen, wie Sie schnell die passende Unterstützung erhalten.

Wie läuft der Prozess ab?

Die erstmalige Beantragung von Pflegeleistungen kann für Betroffene und angehörige Personen eine große Herausforderung sein. Viele wissen nicht genau, welche Schritte notwendig sind und welche Unterlagen benötigt werden. Wir klären Sie in vier Schritten auf, wie das Antragsverfahren abläuft, worauf Sie achten sollten und welche Tipps den Prozess erleichtern können, damit Sie die passende Unterstützung möglichst schnell erhalten.

Sie sind der Meinung, dass Sie oder eine angehörige Person die Alltagssituationen ohne Hilfe nicht mehr bewältigen kann? Dann setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung, damit:

  • wir den Hilfebedarf und die notwendigen Unterstützungsmaßnahmen gemeinsam erörtern können
  • wir Sie dabei unterstützen können, die Pflege so zu organisieren und die Leistungen bei Bedarf so zu kombinieren, dass diese optimal zu Ihrer individuellen Situation passen
  • wir die ggf. notwendigen Leistungen gemeinsam mit Ihnen beantragen können

Tipp: In diesem Zusammenhang kann es von Vorteil sein, wenn Sie den Tagesablauf und die Unterstützungsmaßnahmen einmal über einen Zeitraum von 10 - 14 Tagen in Stichpunkten festhalten. Zum Beispiel: täglich Hilfe beim Anziehen / täglich Hilfe bei der Medikamentenversorgung (Tabletten und Salbe auftragen) / Mittwoch Begleitung beim Arztbesuch

Ergänzend steht Ihnen auch die sogenannte Pflegeberatung zur Verfügung, denn alle Versicherten haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung durch speziell ausgebildete Pflegeberaterinnen bzw. Pflegeberater. Die Pflegeberatung ist freiwillig, für Sie kostenlos und kann bei ganz konkreten Problemen rund um die Pflege helfen, wie zum Beispiel:

  • Wo bekomme ich professionelle Pflegehilfe?
  • Welche finanziellen Hilfen kann ich in Anspruch nehmen?
  • Wie sieht die optimale Pflege in meinem Fall aus?
  • Welche Entlastungen kann meine Pflegeperson in Anspruch nehmen?
  • Welche Hilfemöglichkeiten gibt es, wenn ich meinen Haushalt nicht mehr vollständig selber bewältigen kann?
  • Welche Pflegebetreuungs- und Begleitdienste kann ich nutzen?

Unser Partner spectrumK steht unseren Versicherten von Montag bis Sonntag rund um die Uhr kostenfrei unter der Rufnummer 0800 7237267 beratend zur Seite. Auf Wunsch findet eine Beratung auch bei Ihnen zu Hause statt, damit die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater ggf. auch Empfehlungen zur Verbesserung des Wohnumfeldes abgeben können.

Nähere Informationen rund um das Thema Pflegeberatung finden Sie in unserer Broschüre Pflegeberatung zum Download. Gerne senden wir Ihnen die Broschüre auch per Post zu – nehmen Sie ganz einfach Kontakt zu uns auf!

Pflegestützpunkte bieten Ihnen ebenfalls die Möglichkeit, sich über die verschiedenen Hilfsmöglichkeiten zu informieren. Ob sich ein Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe befindet, können Sie ganz einfach mit unserem BKK-PflegeFinder nachschlagen.

Sind Sie gesetzlich krankenversichert?
Den Antrag auf Pflegeleistungen stellen Sie bitte so früh wie möglich bei uns als Pflegekasse, da das Antragsdatum für den Beginn der Leistungsansprüche mitentscheidend ist. Der Pflegeantrag kann sowohl von Ihnen als pflegebedürftige Person selbst, als auch von einer bevollmächtigten Person gestellt werden. Den Antrag auf Pflegleistungen finden Sie gleich hier zum Download. Alternativ senden wir Ihnen den Antrag auch per Post zu – kontaktieren Sie uns gerne.

Sind Sie privat krankenversichert?
Dann wenden Sie sich bitte an unseren Kooperationspartner, die Debeka-Gruppe.
Hier finden Sie alle Kontakt- und Servicemöglichkeiten zur privaten Krankenversicherung (PKV), Altersvorsorge, Sachversicherung, Bausparen, Finanzieren und vieles mehr.

Damit wir Ihnen Pflegeleistungen zur Verfügung stellen können, muss nach der Antragstellung die Pflegebedürftigkeit offiziell festgestellt werden. Die dazu notwendige Begutachtung durch den Medizinischen Dienst wird von uns nach der Antragstellung automatisch veranlasst. 
Im Rahmen der Pflegebegutachtung wird vereinfacht ausgedrückt geklärt:

  • Wie selbständig können Sie ihren Alltag gestalten?
  • Welche Aktivitäten können Sie noch eigenständig durchführen?
  • Wobei und in welchem Umfang benötigen Sie Unterstützung durch andere Personen?
  • Welche Hilfsmittel oder rehabilitativen Maßnahmen können für Sie hilfreich sein?

Zu diesem Zweck vereinbart der Medizinische Dienst in der Regel einen Besuchstermin mit Ihnen und verschafft sich vor Ort ein genaues Bild von Ihrem individuellen Hilfebedarf und Ihrer Wohn- und Pflegesituation. Der Hausbesuch wird von speziell ausgebildeten Ärztinnen bzw. Ärzten oder Pflegefachkräften des Medizinischen Dienstes durchgeführt und selbstverständlich vorher angekündigt bzw. mit Ihnen und Ihren angehörigen Personen abgestimmt.

Die Gutachterin bzw. der Gutachter des Medizinischen Dienstes wird Ihnen im persönlichen Gespräch gezielte Fragen zu Problemen, Einschränkungen und dem Unterstützungsbedarf im Alltag stellen. Wir empfehlen Ihnen offen und ehrlich zu antworten – auch dann, wenn es sicherlich nicht einfach ist, einer unbekannten Person Einblicke in das Privatleben und intime Bereiche zu gewähren.

Nachfolgende Fragen können für eine Gesprächsvorbereitung hilfreich sein:

  • Wobei benötige ich Unterstützung im Alltag? Halten Sie ggf. Ihren Tagesablauf und die Unterstützungsmaßnahmen über einen Zeitraum von 10 - 14 Tagen in Stichpunkten fest. Ein Beispiel finden Sie unter “(Persönlicher) Kontakt und Beratung”.
  • Welche Einschränkungen liegen konkret vor?
  • Welche Medikamente werden regelmäßig eingenommen und welche Hilfsmittel kommen bereits zum Einsatz (Hörgerät, Rollator etc.)?
  • Welche aktuellen ärztlichen Unterlagen (Arztbriefe, Krankenhaus-Entlassungsbriefe, Behandlungspläne, Befundberichte etc.) liegen mir bereits vor oder können ggf. kurzfristig organisiert werden?

Tipp: Bitten Sie eine Vertrauensperson und ihre Pflegeperson (ggf. eine mitarbeitende Person des betreuenden Pflegedienstes) bei dem Termin anwesend zu sein. Schildern Sie die Einschränkungen und Probleme des Alltags möglichst genau, ohne diese ggf. zu beschönigen, denn daraus kann die Einordnung in einen falschen Pflegegrad entstehen.

Die Erkenntnisse aus dem Hausbesuch und die Informationen aus den vorliegenden ärztlichen Unterlagen werden im Anschluss von der gutachtenden Person des Medizinischen Dienstes zusammengeführt, nach bundesweit einheitlichen Kriterien bewertet und im sogenannten Pflegegutachten einem Pflegegrad zugeordnet.

Die Empfehlungen des Medizinischen Dienstes zum Rehabilitationsbedarf, zur geplanten Versorgung mit Hilfsmitteln und zum Pflegegrad werden von uns unmittelbar nach dem Eingang des ausführlichen Pflegegutachtens ausgewertet und umgesetzt. Den schriftlichen Leistungsbescheid senden wir Ihnen zusammen mit einer Kopie des Pflegegutachtens zu.

Hinweis: Die Bearbeitungszeit zwischen Ihrer Antragstellung und unserer Leistungsentscheidung geht selbstverständlich nicht zu Ihren Lasten. Für den Fall der Anerkennung von Pflegebedürftigkeit leisten wir rückwirkend ab dem Anspruchsbeginn.

'Chatbot Debby'

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