
Bei der freiwilligen Versicherung handelt es sich um eine besondere Versicherungsform in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ermöglicht es Personen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen, sich unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen bei uns abzusichern.
Wenn Sie
müssen Sie in den letzten fünf Jahren 24 Monate oder unmittelbar vor Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft zwölf Monate am Stück gesetzlich versichert gewesen sein.
Unter welchen Bedingungen kann ich mein neugeborenes Kind nicht gesetzlich familienversichern?
Eine freiwillige Versicherung kann auch in Form einer obligatorischen Anschlussversicherung zustande kommen. Für die Anschlussversicherung muss keine Vorversicherungszeit erfüllt sein.
Sie gilt für Personen, die zuletzt den deutschen Rechtsvorschriften unterlagen.
Sie wollen wissen, wie hoch Ihr Beitrag wäre? Hier kommen Sie zu allen notwendigen Informationen und zu unserem Beitragsrechner für freiwillig Versicherte bzw. für Selbstständige.
Die freiwillige Mitgliedschaft endet mit Eintreten der Versicherungspflicht (z. B. durch Beschäftigungsaufnahme oder den Bezug von Arbeitslosengeld).
Wenn Sie als freiwilliges Mitglied die Krankenkasse wechseln möchten, beantragen Sie bei der neu gewählten Krankenkasse eine Mitgliedschaft. Die neu gewählte Krankenkasse informiert die bisherige Krankenkasse im elektronischen Meldeverfahren unverzüglich über Ihre Wahlentscheidung. Die bisherige Krankenkasse bestätigt der neu gewählten Krankenkasse im elektronischen Meldeverfahren unverzüglich das Ende der Mitgliedschaft. Eine Kündigung der freiwilligen Mitgliedschaft ist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet von dem Monat, in dem der Antrag auf freiwillige Versicherung der neu gewählten Krankenkasse vorliegt.
Sie können die freiwillige Mitgliedschaft auch schriftlich kündigen, wenn Sie in eine Privatversicherung eintreten möchten. Beachten Sie bitte, dass bei der Kündigung die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Die Kündigungsfrist endet zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats, gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied die Kündigung bei der Debeka BKK erklärt. Die Kündigung wird wirksam, wenn das Mitglied innerhalb der Kündigungsfrist das Bestehen einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall nachweist.
Ein sogenannter „Statuswechsel“ wegen Verbeamtung verkürzt oder beendet die Kündigungsfrist der freiwilligen Mitgliedschaft nicht. Dies bedeutet, dass Sie erst mit Ablauf der Kündigungsfrist in die Privatversicherung wechseln können.
Eine Teilabsicherung wegen Beihilfeanspruch ist in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nicht möglich. Beamte erhalten in der Regel wegen des Beihilfeanspruchs keinen Arbeitgeberzuschuss, sodass die Beiträge aus den Bezügen von Ihnen allein zu tragen wären.
Wenn Sie weitere Fragen haben oder eine ausführliche Beratung zur freiwilligen Versicherung wünschen, können Sie sich gerne hier mit uns in Verbindung setzen.
Ich habe die Hinweise zum Datenschutz und die Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.