Rehabilitation

Eine Rehabilitationsleistung kann notwendig werden, wenn die Krankenbehandlung einschließlich Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln zur Verminderung der Schädigungen, Fähigkeitsstörungen oder Beeinträchtigungen nicht ausreicht.

Ambulante Rehabilitation in Wohnortnähe

Ambulante Leistungen der Rehabilitation, die am Wohnort oder in Wohnortnähe durchgeführt werden, sind in ihrem inhaltlichen Leistungsspektrum (medizinisch und therapeutisch) gleichwertig mit stationären Rehabilitationsmaßnahmen. Das Angebot einer ambulanten Rehabilitation richtet sich an Patientinnen und Patienten, die über die erforderliche Mobilität zur Inanspruchnahme dieser Form der Rehabilitation verfügen und die Rehabilitationseinrichtung in einer zumutbaren Fahrzeit erreichen können.

Ihre Vorteile der ambulanten Rehabilitation 

  • Sie kehren täglich in das gewohnte Umfeld zurück
  • Sie verbringen Nächte und Wochenenden zu Hause
  • Sie setzen die (wieder)erlernten Fähigkeiten im häuslichen Alltag unmittelbar praktisch um
  • Stoßen Sie im Alltag auf Schwierigkeiten, können zusammen mit der Rehabilitationseinrichtung sofort individuelle Lösungen entwickelt werden

Sie möchten unsere Leistung „ambulante Rehabilitation“ in Anspruch nehmen?

Wir helfen Ihnen gerne: Sofern Sie Auskünfte zur Antragstellung im Vorfeld der Leistung wünschen, wenden Sie sich bitte hier an uns. 

Was Sie noch über die ambulante Rehabilitation wissen sollten

Soll bei Beschäftigten die Erwerbsfähigkeit erhalten oder wiederhergestellt werden, so erbringen vorrangig die Rentenversicherungsträger die medizinischen Rehabilitationsleistungen. Wir können in diesem Fall keine Kosten übernehmen - helfen aber gern, wenn es um den Antrag geht. Antragsvordrucke erhalten Sie online auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.

Eine Wiederholung von ambulanten Rehabilitationsleistungen innerhalb von vier Jahren nach der Durchführung solcher oder ähnlicher Maßnahmen (Vorleistungen) ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Informationen zur gesetzlichen Zuzahlung

Für Leistungen zur ambulanten Rehabilitation gilt eine Zuzahlung von 10 Euro je Behandlungstag für Versicherte ab 18 Jahren.


Stationäre Rehabilitation

Medizinisch notwendige Rehabilitationsleistungen werden stationär erbracht, wenn

  • Patientinnen und Patienten in ihrer Bewegungsfreiheit deutlich eingeschränkt, stark behindert bzw. pflegebedürftig sind
  • eine Herauslösung aus dem häuslichen, familiären und beruflichen Umfeld erforderlich ist
  • eine Spezialbehandlung notwendig ist

Die durchgängige ärztliche Betreuung, die hohe Therapieintensität sowie Unterbringung und Verpflegung sind wesentliche Merkmale der stationären Rehabilitation. Dazu gehört auch die sozialmedizinische Betreuung mit Empfehlungen für die Zeit danach. Rehabilitationsleistungen erbringt die Krankenkasse, sofern kein anderer Rehabilitationsträger vorrangig zuständig ist.

Sie möchten unsere Leistung „stationäre Rehabilitation" in Anspruch nehmen?

Wir helfen Ihnen gerne: Sofern Sie Auskünfte zur Antragstellung im Vorfeld der Leistung wünschen, wenden Sie sich bitte hier an uns. 

Was Sie noch über die stationäre Rehabilitation wissen sollten

Soll bei Beschäftigten die Erwerbsfähigkeit erhalten oder wiederhergestellt werden, so erbringen vorrangig die Rentenversicherungsträger die medizinischen Rehabilitationsleistungen. Wir können in diesem Fall keine Kosten übernehmen, helfen aber gern, wenn es um den Antrag geht. Antragsvordrucke erhalten Sie online auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung. Sie können den Antrag auch ganz einfach digital ausfüllen und abschicken. Den Online-Antrag dazu finden Sie hier.

Eine Wiederholung von stationären Rehabilitationsleistungen innerhalb von vier Jahren nach der Durchführung solcher oder ähnlicher Maßnahmen (Vorleistungen) ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Informationen zur gesetzlichen Zuzahlung

Für Leistungen zur stationären Rehabilitation gilt eine Zuzahlung von 10 Euro je Kalendertag für Versicherte ab 18 Jahre.


Anschlussrehabilitation nach Krankenhausbehandlungen

Als Anschlussrehabilitation werden rehabilitative Maßnahmen bezeichnet, die sich unmittelbar oder im engen zeitlichen Zusammenhang bei bestimmten Erkrankungen an eine Krankenhausbehandlung anschließen.

Nach umfassender Prüfung der Diagnosen/Indikation können wir die Rehabilitationsleistungen erbringen, sofern kein anderer Rehabilitationsträger vorrangig zuständig ist.

Ziel der Anschlussrehabilitation ist es, die Leistungsfähigkeit im Alltag und Berufsleben wiederherzustellen. Es gilt vor allem, verloren gegangene Funktionen wiederzuerlangen und/oder auszugleichen. Wir stellen Anschlussrehabilitationsleistungen sowohl ambulant am Wohnort oder in Wohnortnähe als auch stationär zu Verfügung, sofern kein anderer Rehabilitationsträger, z. B. die Rentenversicherung, vorrangig zuständig ist.

Die Anregung einer Anschlussrehabilitation erfolgt durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt im Krankenhaus. Die Antragstellung wird meist durch das Krankenhaus (in der Regel durch den Sozialdienst) vorgenommen.

Ihre Vorteile der Anschlussrehabilitation

  • Umfassende Leistungen: Wir übernehmen die Kosten für die ärztliche und therapeutische Behandlung, Unterkunft, Verpflegung und Fahrkosten.
  • Genesung im vertrauten Umfeld: Die Durchführung der ambulanten Anschlussrehabilitation am Wohnort oder in Wohnortnähe eröffnet die Möglichkeit, die krankheitsbedingten Einschränkungen in einer vertrauten Umgebung zu verringern oder sogar zu beseitigen.

Informationen zur gesetzlichen Zuzahlung

Für eine Anschlussrehabilitation gilt eine verminderte Zuzahlung. Das heißt, Versicherte zahlen für maximal 28 Tage je Kalenderjahr 10 Euro pro Kalendertag (bei ambulanter Anschlussrehabilitation pro Behandlungstag) zu. Dabei wird die Zeit der Krankenhausbehandlung angerechnet.

Nützliche Tipps & Links

Auf der Seite der Fachstelle EUTB (ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) finden Sie hier weitere unabhängige Beratungsangebote in Ihrer Nähe. 

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