So unterstützen wir Sie
Der B-Streptokokkentest wird als Zusatzleistung für Schwangere im Rahmen des Schwangerschaftsbudgets ab dem 01.01.2025 bezahlt.
Je Schwangerschaft erstatten wir Kosten von insgesamt maximal 500 Euro (bis 30.06.2025: 250 Euro), jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Das Budget steht Ihnen für verschiedene Leistungen – wie z. B. einem B-Streptokokkentest – zur Verfügung, die individuell in Anspruch genommen werden können.
Erstattet werden u. a. die Kosten für Schwangere, um eine bakterielle Besiedlung zu erkennen und durch prophylaktische Gabe eines Antibiotikums mit Beginn der Geburt eine Infektion des Neugeborenen zu verhindern.
Voraussetzung ist, dass die Leistungen nach § 23 SGB V durch eine oder einen an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmenden oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigte Ärztin oder berechtigten Arzt mit entsprechendem Qualifikationsnachweis erbracht werden.
Zur Kostenerstattung benötigen wir :
- die Rechnung
- die aktuelle Bankverbindung, bestätigt durch die eigenhändige Unterschrift