So unterstützen wir Sie
Die Erstattung erfolgt im Rahmen des Schwangerschaftsbudgets der werdenden, bei uns versicherten Mutter.
Dieses beträgt:
- bis 30.06.2025 maximal 250 Euro
- ab 01.07.2025 maximal 500 Euro pro Schwangerschaft
Das Budget gilt für verschiedene Zusatzleistungen rund um Schwangerschaft und Geburt – darunter auch die Teilnahmegebühr für die Begleitperson am Geburtsvorbereitungskurs. Ein separater Anspruch der Begleitperson besteht nicht.
Beispiel
Die Hebamme stellt 120 Euro für die Teilnahme der Begleitperson in Rechnung. Diese Summe wird – sofern noch Budget verfügbar ist – vollständig aus dem Schwangerschaftsbudget übernommen.
Voraussetzungen für die Erstattung:
- Der Kurs wurde von einer Hebamme durchgeführt, die zur Abrechnung nach § 134a Abs. 1 und 2 Satz 1 SGB V oder § 13 Abs. 4 SGB V berechtigt ist.
- Es liegt eine Rechnung über die Kursgebühr vor.
- Zusätzlich benötigen wir die aktuelle Bankverbindung der Versicherten (mit eigenhändiger Unterschrift) sowie den vollständigen Namen und das Geburtsdatum der Begleitperson (ggf. auch die Versichertennummer).