Geburtsvorbereitungskurs für Begleitpersonen

Mehrleistung

Neben dem klassischen Geburtsvorbereitungskurs für Schwangere kann auch die Teilnahme einer Begleitperson bezuschusst werden – dies kann die Partnerin, der Partner oder auch einfach eine gute Freundin oder ein guter Freund sein. 

So unterstützen wir Sie

Die Erstattung erfolgt im Rahmen des Schwangerschaftsbudgets der werdenden, bei uns versicherten Mutter. 

Dieses beträgt:

  • bis 30.06.2025 maximal 250 Euro
  • ab 01.07.2025 maximal 500 Euro pro Schwangerschaft

Das Budget gilt für verschiedene Zusatzleistungen rund um Schwangerschaft und Geburt – darunter auch die Teilnahmegebühr für die Begleitperson am Geburtsvorbereitungskurs. Ein separater Anspruch der Begleitperson besteht nicht.

Beispiel

Die Hebamme stellt 120 Euro für die Teilnahme der Begleitperson in Rechnung. Diese Summe wird – sofern noch Budget verfügbar ist – vollständig aus dem Schwangerschaftsbudget übernommen.

Voraussetzungen für die Erstattung:

  • Der Kurs wurde von einer Hebamme durchgeführt, die zur Abrechnung nach § 134a Abs. 1 und 2 Satz 1 SGB V oder § 13 Abs. 4 SGB V berechtigt ist.
  • Es liegt eine Rechnung über die Kursgebühr vor.
  • Zusätzlich benötigen wir die aktuelle Bankverbindung der Versicherten (mit eigenhändiger Unterschrift) sowie den vollständigen Namen und das Geburtsdatum der Begleitperson (ggf. auch die Versichertennummer).

Nützliche Tipps & Links

Weitere Informationen sowie Leistungen im Rahmen der Schwanger- und Mutterschaft finden Sie hier.

Hilfe bei der Hebammensuche erhalten Sie hier.

'Chatbot Debby'

Ich habe die Hinweise zum Datenschutz und die Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.

Zustimmen
×