Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen für eine barrierefreie Website ergeben sich aus der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4, auf Grundlage von § 12d des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem Accessibility Check von Siteimprove sowie einer durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind noch nicht oder nur teilweise barrierefrei. Die Umsetzung ist für das Jahr 2021 geplant.
- Bei einigen (verlinkten) Bilder bzw. Grafiken soll der alternative Text hinzugefügt werden.
Der Inhalt sollte möglichst präzise beschrieben werden. - Eingabefelder haben noch keine Beschriftung. Dies soll so aufbereitet werden, dass Benutzer mit
Unterstützungstechnologien Informationen in Formularfeldern erfassen können. - Visuelle Darstellungen wie z. B. die Kontaktlaschen sollen ausgeblendet werden können.
- Angebot der folgenden Inhalte in Gebärdensprache: Informationen zu den wesentlichen Inhalten sowie Hinweise zur Navigation.
Datum der Erstellung
Diese Erklärung wurde am 21.09.2020 erstellt. Eine Aktualisierung ist am 23.12.2020 erfolgt.
Feedback und Kontaktangaben
Falls Sie uns bestehende Barrieren mitteilen möchten, stehen Ihnen hier unsere Kontaktdaten zur Verfügung. Alternativ können Sie unser Kontaktformular nutzen.
Schlichtungsverfahren
Sollten nach einer Kontaktaufnahme weiterhin Barrieren bestehen und sie sich benachteilig führen, haben Sie die Möglichkeit nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sich an eine Schlichtungsstelle zu wenden. Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos. Weiterführende Informationen zur Schlichtungsstelle finden Sie hier.