Wo gelten diese Leistungen
Dies gilt in den Staaten der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums sowie in weiteren Ländern, mit denen sogenannte Sozialversicherungsabkommen bestehen (z. B. in verschiedenen Mittelmeer-Anrainer-Staaten). Kein Versicherungsschutz besteht z. B. für einen Rücktransport und für Auslandsreisen in andere als die genannten Länder.
Die Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC)
Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card - EHIC) können gesetzlich Krankenversicherte europaweit medizinische Leistungen erhalten. Die Karte gilt in allen Ländern der EU sowie einigen weiteren europäischen Staaten. Ein Antrag ist nicht erforderlich, die notwendigen Informationen befinden sich auf der Rückseite Ihrer Krankenversicherungskarte. Wenn Sie nach Bosnien-Herzegowina, Tunesien oder in die Türkei reisen, kontaktieren Sie uns bitte frühzeitig vor Reisebeginn. In diesen Ländern gilt ein gesonderter Auslandskrankenschein, den wir Ihnen gerne ausstellen.
Nützliche Tipps & Links
Wir empfehlen, vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der GKV-DVKA.
Sind Ihnen während Ihrer Reise Kosten entstanden? Im Formular „Behandlung im Ausland – Informationen und Hinweise“ erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen die Debeka BKK eine (anteilige) Kostenerstattung prüfen kann.