Krankenkassenwechsel
Was muss ich bei einem Krankenkassenwechsel beachten?
Wenn Sie bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können Sie wechseln, wenn Sie dort mindestens 12 Monate versichert waren. Die Wechselfrist beträgt zwei volle Kalendermonate zum Monatsende. Wenn Sie sich also am 15. April dazu entscheiden, Ihre Krankenkasse zu wechseln, können Sie sich frühstens zum 1. Juli bei uns versichern. Anders liegt der Fall, wenn Sie bisher familienversichert waren, sich Ihr Versicherungsverhältnis verändert (wie z. B. bei einem Wechsel des arbeitgebenden Unternehmens) oder Ihre bisherige Mitgliedschaft kurzzeitig unterbrochen war: Dann können Sie grundsätzlich auch sofort wechseln. Die 12-monatige Vorversicherung bei der bisherigen Krankenkasse ist in diesem Fall keine Voraussetzung für einen Wechsel.
Wie bekomme ich meine elektronische Gesundheitskarte?
Für die Ausstellung Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) benötigen wir Ihre lebenslange Krankenversicherungsnummer. Diese muss uns Ihre bisherige Krankenkasse zukommen lassen. Sie bekommen Ihre neue eGK daher erst kurz vor Ihrem Versicherungsbeginn bei der Debeka BKK. Als weitere Voraussetzung für die Ausstellung Ihrer eGK benötigen wir ein aktuelles Foto von Ihnen. Dazu können Sie ganz bequem unsere digitale Fotokabine - siehe unten - nutzen.
Hinweis: Sollten Sie ihre eGK nicht zu Beginn Ihrer Versicherung erhalten haben, stellen wir Ihnen gerne vorübergehend einen Ersatzbehandlungsausweis aus.
Digitale Fotokabine
Mit unserer digitalen Fotokabine können Sie uns Ihr Foto für Ihre neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) ganz einfach online einreichen. Nehmen Sie entweder ein neues Foto mit Ihrem Smartphone auf oder verwenden Sie ein bereits vorhandenes Foto.