Ihre eGK: Ihr Gesundheitsausweis
Alle in Deutschland gesetzlich Versicherten erhalten von ihrer Krankenkasse eine eGK. Sie ist Ihr personalisierter Nachweis, dass Sie einen Anspruch auf Leistungen – z. B. im Krankheitsfall – gegenüber der Debeka BKK haben. Mit Ihrem „Gesundheitsausweis“ im Scheckkartenformat können Sie sich im Bedarfsfall bei Arztpraxen, zugelassenen Behandlungseinrichtungen und sonstigen Leistungserbringenden medizinisch behandeln lassen. Die in Anspruch genommenen medizinischen Leistungen werden dann in der Regel direkt über Ihre eGK mit der Debeka BKK abgerechnet.
Ihre eGK hat eine maximale Gültigkeit von fünf Jahren. Nach diesem Zeitraum stellen wir Ihnen eine neue eGK aus und senden Sie Ihnen automatisch zu.
Ihre eGK: Ihr Datenspeicher.
Auf Ihrer eGK sind administrative Stammdaten wie z. B. Ihr Name, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift sowie Angaben zur Krankenversicherung wie Ihre Versichertennummer und Ihr Versichertenstatus gespeichert.
Schon gewusst?
Normalerweise wird Ihre eGK vor einer Behandlung beim ersten Termin im Quartal von Arztpraxen oder sonstigen Leistungserbringenden über ein Kartenterminal eingelesen. Dabei werden die auf Ihrer eGK gespeicherten Stammdaten mit denen abgeglichen, die Sie Ihrer Krankenkasse gemeldet haben. Eventuell vorhandene Abweichungen – z. B. eine Adressänderung – können so per Knopfdruck durch die zugelassene Behandlungseinrichtung aktualisiert werden. So profitieren Sie auf Ihren Rezepten oder Überweisungen stets von aktuellen Daten und benötigen bei Adressänderung auch keine neue eGK.
Ihre eGK: Ihr Reisebegleiter
Auf der Rückseite Ihrer eGK befindet sich die Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK bzw. EHIC, European Health Insurance Card), mit der Sie medizinisch notwendige Leistungen unter anderem im Staatsgebiet eines anderen EU-Mitgliedsstaates in Anspruch nehmen können1. Sie werden dort zu denselben Bedingungen und Kosten wie die Versicherten Ihres Gastlandes behandelt. Die Europäischen Krankenversicherungskarte ist in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und im Vereinigten Königreich gültig.
1 Mehr zur Inanspruchnahme von Leistungen im Ausland finden Sie hier.
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Ansprüche aus Ihrer gesetzlichen Versicherung die Krankheitskosten bei einem Auslandsaufenthalt abdecken. Dazu können z. B. Kosten für einen gegebenenfalls notwendigen Rücktransport nach Deutschland, landesspezifisch übliche Zuzahlungen oder Behandlungen durch private Leistungserbringer gehören. Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung – z. B. mit den Zusatztarifen unseres Kooperationsunternehmens, der Debeka Gruppe.
Ihre eGK: Ihre Sicherheit
Ihre Daten sind sensibel und müssen besonders zuverlässig geschützt sein. Deshalb wurde zusammen mit der eGK die Telematikinfrastruktur (TI) eingeführt – ein in sich geschlossenes, sicheres Netz, das keine Kompromisse beim Thema Sicherheit macht. Die in der TI gespeicherten Daten können so schnell und sicher zwischen Beteiligten im Gesundheitswesen ausgetauscht werden.
Schon gewusst?
Leistungserbringer wie z. B. Ärztinnen und Ärzte können nur mit Ihrer Einwilligung und nur zum Zweck der medizinischen Versorgung auf die in der TI gespeicherten Daten zugreifen. Nicht berechtigte Dritte wie Versicherungen, Behörden und Unternehmen haben keinen Zugriff auf Ihre Daten, der Missbrauch ist strafbar.
Ihre eGK: Ihr Fotoausweis
Um Ihre eGK vor dem Missbrauch durch Dritte zu schützen, verfügt sie auch über ein aktuelles Foto von Ihnen. Dadurch kann vermieden werden, dass Dritte in Ihrem Namen medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Nur Jugendliche vor Vollendung des 15. Lebensjahres und Versicherte, die nicht bei der Erstellung des Fotos mitwirken können (z. B. bettlägerige Personen) benötigen kein Foto.
Wie kann ich mein Foto einreichen?
Mit unserer digitalen Fotokabine können Sie Ihr Foto für Ihre eGK ganz einfach online einreichen. Nehmen Sie entweder ein neues Foto mit Ihrem Smartphone auf oder verwenden Sie ein bereits vorhandenes Foto.
Ihre eGK: Ihre Authentifizierung
Mit der eGK authentifizieren Sie sich für die freiwillige Nutzung weiterer Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) wie z. B. die elektronische Patientenakte (ePA). Voraussetzung zur Nutzung dieser Anwendungen ist zum einen die NFC-Technologie, über die alle neuen eGKs verfügen, und Ihre persönliche PIN/PUK. Wie Sie Ihre PIN/PUK bekommen, erfahren Sie hier.
Was ist die PIN/PUK?
Die PIN zu Ihrer eGK ermöglicht Ihnen den Zugang zu den oben erwähnten Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) und darf daher nur nach vorheriger Identifikation von uns herausgegeben werden. Die PIN ist immer an eine bestimmte eGK gebunden und nur Ihnen nach Übersendung bekannt (wie z. B. bei Ihrer EC-, Debit- oder Kreditkarte).
Mit der mitgelieferten PUK können Sie Ihre PIN zurücksetzen, sollten Sie diese dreimal falsch eingegeben haben. Sowohl PIN wie auch PUK bekommen Sie von uns.
Für medizinische Konsultationen bei Ärztinnen und Ärzten benötigen Sie Ihre PIN nicht.
Schon gewusst?
NFC steht für Near-Field-Communication, welche die sichere, kontaktlose Übermittlung von Daten ermöglicht. Sie erkennen die NFC-Funktion an zwei Merkmalen auf der Vorderseite Ihrer eGK: Die sechsstellige CAN-Nummer (Card Access Number) am rechten oberen Rand unter der „Deutschlandfahne“ ① und dem Symbol oben in der Mitte, dass an das WLAN-Symbol erinnert ②.
So bekommen Sie Ihre PIN/PUK
Bevor wir Ihnen Ihre PIN/PUK zu Ihrer eGK postalisch zusenden können, müssen Sie sich zunächst identifizieren und bestätigen, dass Sie tatsächlich im Besitz Ihrer eGK sind. Dies dient dem Schutz Ihrer Daten und ist gesetzlich vorgeschrieben.
Sie haben folgende Möglichkeiten
Sie identifizieren sich mit Ihrer eGK, einem elektronischen Ausweisdokument (z. B. ePersonalausweis oder eReisepass) und der dazugehörigen PIN über das Webportal unseres Partners NECT. Das Verfahren ist erst ab Vollendung des 16. Lebensjahres möglich.
Sie identifizieren sich persönlich in unserer Geschäftsstelle in Koblenz – hierzu benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument (z. B. ePersonalausweis) und Ihre eGK.
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema eGK.
Uns ist es sehr wichtig, dass Sie Ihre eGK schnellstmöglich in den Händen halten können.
Eine offene Versicherungszeit ist Grundvoraussetzung für die Ausstellung einer eGK. Haben Sie sich für eine Krankenversicherung bei der Debeka BKK entschieden, freuen wir uns sehr darüber. Liegt Ihr Versicherungsbeginn bei uns jedoch in der Zukunft, können wir Ihre eGK frühestens 14 Tage vorher produzieren und Ihnen zusenden.
Darüber hinaus können folgende Ursachen die Ausstellung einer eGK verzögern:
- Ihre vorherige Krankenkasse hat Ihre Krankenversicherungsnummer noch nicht freigegeben
- Uns liegt noch kein geeignetes Foto für Ihre eGK vor
- Ihre Postadresse konnte noch nicht verifiziert werden (z. B. über eine Abfrage bei der Meldestelle)
In der Regel klären wir die verhindernden Punkte ohne Ihr Zutun. Sofern Ihre Mitwirkung erforderlich ist, kontaktieren wir Sie – z. B. bei Einreichung eines Fotos.
Wenn Sie Ihre eGK verloren haben oder sie Ihnen gestohlen wurde, können Sie uns hier darüber informieren und eine neue eGK beantragen.
Sofern Sie bereits eine PIN zu Ihrer abhandengekommenen eGK bekommen haben, bedarf es nach Erhalt Ihrer neuen eGK der erneuten Identifikation. Nach erfolgreicher Identifikation senden wir Ihnen unaufgefordert die neue PIN/PUK zu Ihrer neuen eGK postalisch zu.
Ja – Sie müssen Ihre eGK jedoch innerhalb von 10 Tagen nachreichen. Nur so können die Leistungen nachträglich bargeldlos mit uns abgerechnet werden. Bei Verlust Ihrer eGK können Sie über unsere Service-App jedoch ganz einfach eine vorläufige Ersatzbescheinigung beantragen. Sie haben unsere Service-App noch nicht? Scannen Sie einfach nebenstehenden QR-Code und laden Sie sie herunter!
Gerne helfen wir Ihnen auch auf anderem Weg weiter. Hier finden Sie Ihren präferierten Kontaktweg zu uns.
Durch das Foto kann vermieden werden, dass Dritte Ihre eGK missbrauchen, um in Ihrem Namen medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Nur Jugendliche vor Vollendung des 15. Lebensjahres und Versicherte, die nicht bei der Erstellung des Fotos mitwirken können (z. B. bettlägerige Personen) benötigen kein Foto.
- Kontrast zwischen Gesicht und Hintergrund
- Ihr Gesicht muss komplett zu sehen sein
- Ihre Augen müssen sichtbar (z. B. nicht durch ein Brillengestell verdeckt) und geöffnet sein
- Keine Reflexionen (z. B. durch Brillengläser)
- Keine Kopfbedeckungen (Ausnahme: Sie tragen eine Kopfbedeckung aus religiösen Gründen – in diesem Fall achten Sie bitte darauf, dass Ihr Gesicht vom Kinn bis zur Stirn erkennbar ist)
Bitte teilen Sie uns Ihre Adressänderung über unsere Service-App mit. Alternativ können Sie auch eine Änderungsmitteilung postalisch übersenden. In diesem Fall ist Ihre Unterschrift erforderlich.
Da Ihre eGK in der Arztpraxis per Kartenterminal eingelesen wird, werden Ihre Adressdaten direkt in der Arztpraxis aktualisiert. Aus diesem Grund können Sie bei einer Adressänderung Ihre eGK weiternutzen. Sie müssen keinen Kontakt zu uns aufnehmen bzw. keine neue eGK anfordern.
Bitte teilen Sie uns Ihre Namensänderung über unsere Service-App mit. Alternativ können Sie auch eine Änderungsmitteilung postalisch übersenden. In diesem Fall ist Ihre Unterschrift erforderlich.
Sie bekommen dann schnellstmöglich und unaufgefordert eine neue eGK postalisch zugesendet.
Sie haben weitere Fragen?
Dann beantwortet Debby, unser Chatbot, oder unsere Mitarbeitenden per Live-Chat gerne Ihre Fragen. Alternativ können Sie auch unser Kontaktformular nutzen. Klicken Sie einfach auf den entsprechenden Button – wir helfen Ihnen gerne!