Informationsportal für Arbeitgebende
Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) startete im Januar 2017 das neue Informationsportal für Arbeitgebende.
Hier können Sie sich über Ihre Meldepflichten als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber und Unternehmerin bzw. Unternehmer informieren. Das Portal ist insbesondere für diejenigen konzipiert, die noch wenig Erfahrung im Umgang mit der Sozialversicherung haben.
Beitragskonto bzw. Konto für Arbeitgebende
Bei der Neuanlage eines Beitragskontos bzw. eines Kontos für Arbeitgebende sind standardisierte Daten notwendig.
Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie uns einfach elektronisch über Ihr Lohnabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal übermitteln. Verwenden Sie hierfür den Datensatz Arbeitgeberkonto (DSAK). Sollte Ihnen die elektronische Übermittlung nicht möglich sein, können Sie stattdessen unseren Vordruck nutzen.
PDF, 1 MB
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Rückerstattung von Beiträgen
Sollten einmal Beiträge zu viel bezahlt worden sein und von uns rückerstattet werden, bitten wir Sie, folgendes Formular zu verwenden:
SV-Meldeportal löst sv.net ab
Das SV-Meldeportal bietet Arbeitgebenden und Dienstleistungsparteien die Möglichkeit zum elektronischen Datenaustausch mit den Sozialversicherungstragenden. Es unterstützt bei der Erfüllung der Meldepflichten. Die Webanwendung bietet eine sichere Übermittlung von Meldungen, Beitragsnachweisen sowie Anträgen und ermöglicht den Abruf von Bescheinigungen. Das SV-Meldeportal ersetzt jedoch kein Entgeltabrechnungsprogramm, sondern dient als Ausfüllhilfe und Unterstützung, die Meldepflichten sicher und effizient erfüllen zu können.
Alle weiteren Informationen, auch zur Registrierung, erhalten Sie auf der Internetseite des SV-Meldeportals.