Gesetzliche Leistungen und Mehrleistungen
Gesetzlich geregelte Leistungen werden durch die gesetzliche Krankenkasse übernommen, d. h. sie können von Leistungserbringern über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit der Krankenkasse abgerechnet werden.
Mehrleistungen sind zusätzliche Leistungen, die in unserer Satzung festgelegt sind. Sie möchten eine Mehrleistung zur Erstattung einreichen? Dann nutzen Sie doch einfach unsere Service-App oder alternativ unser Antragsformular.