Schwangerschaft und Entbindung

Eine Schwangerschaft ist etwas ganz Besonderes. Diese Zeit werden Sie gewiss sehr bewusst erleben. Als Ihre Krankenkasse unterstützen und begleiten wir Sie mit einer Vielzahl von Leistungen und Services rund um Ihre Schwangerschaft und Geburt.

Gesetzliche Leistungen

Im Bereich Schwangerschaft stehen Ihnen einige gesetzlich geregelte Leistungen zur Verfügung, welche durch die gesetzliche Krankenkasse übernommen werden.

Künstliche Befruchtung

Ihr Kinderwunsch hat sich bisher nicht erfüllt? Die moderne Medizin kann mit einer künstlichen Befruchtung helfen, Ihren Wunsch dennoch wahr werden zu lassen.

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Schwangerschaftsbetreuung durch den Gynäkologen

Eine umfangreiche Versorgung während der Schwangerschaft ist wichtig. Erfahren Sie hier mehr über die Betreuung durch den Gynäkologen.

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Geburtsvorbereitungskurs

Damit Sie sich möglichst entspannt auf die Geburt Ihres Kindes vorbereiten können, bieten wir Ihnen verschiedene Leistungen rund um das Thema Geburtsvorbereitungskurse an.

Für Schwangere

Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld sichert Ihnen während der gesetzlichen Schutzfristen das Einkommen. So können Sie entspannt bleiben und müssen sich nicht um Ihre wirtschaftliche Existenz sorgen.

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Hebammenleistungen

Sie können während der Schwangerschaft, der Geburt, dem Wochenbett und der Stillzeit die Beratung und Betreuung durch eine Hebamme in Anspruch nehmen. Erfahren Sie mehr auf der folgenden Seite!

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Rückbildungsgymnastik

Damit nach einer Schwangerschaft keine Folgen, wie eine Absenkung der Gebärmutter, Schmerzen oder sogar Inkontinenz durch die Beanspruchung des Beckens auftreten, können Sie durch eine gezielte Rückbildungsgymnastik wirksam entgegensteuern. Sie tun etwas für Ihr Wohlbefinden und für die Kräftigung der beanspruchten Halte- und Stützapparate und des Beckenbodens.

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Schwangerschaftsabbruch

Sie befinden sich in einer Schwangerschaft und erwägen, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen? Dann finden Sie alle Informationen rundum das Thema auf der nachstehenden Seite.

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Mehrleistungen

Wir bieten unseren Versicherten seit dem 17.10.2018 zusätzliche Leistungen in der Schwangerschaft an. Je Schwangerschaft erstatten wir Kosten von insgesamt max. 250 EUR für alle unten genannten Leistungen (Vorsorgeuntersuchungen, Geburtsvorbereitungskurs und Hebammenrufbereitschaft) jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten.

Beispiel: Sie haben eine Hebammenrufbereitschaftspauschale in Anspruch genommen, die 600 EUR gekostet hat. So erhalten Sie (sofern Sie nicht schon eine andere Leistung im Rahmen des Budgets eingereicht haben) 250 EUR von uns. Sollten Sie allerdings bereits z. B. einen Toxoplasmosetest eingereicht und erstattet bekommen haben, erhalten Sie für die Hebammenrufbereitschaftspauschale nur noch die Differenz zu den 250 EUR (d. h. Budget abzüglich Toxoplasmosetest = Betrag für die Hebammenrufbereitschaftspauschale).

Vorsorgeuntersuchungen

Ist die gesunde Entwicklung Ihres Kindes gefährdet, so sind zusätzliche Untersuchungen in der Schwangerschaft notwendig, um dem entgegenzuwirken. Detaillierte Informationen zu den Untersuchungen finden Sie nachstehend.

Nackenfaltenmessung (Risikoschwangere)  Toxoplasmosetest 

Triple-Test (Risikoschwangere)  Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen 

Zytomegalietest

Geburtsvorbereitungskurs

Damit Sie sich möglichst entspannt auf die Geburt Ihres Kindes vorbereiten können, bieten wir Ihnen verschiedene Leistungen rund um das Thema Geburtsvorbereitungskurse an.

Für Partner

Hebammenrufbereitschaft

Über die gesetzlich geregelten Schwanger- und Mutterschaftsleistungen hinaus erstatten wir die Kosten z. B. für die Hebammen-Rufbereitschaftspauschale.

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Extraleistungen

Im Bereich der Schwangerschaft möchten wir unseren Versicherten Leistungen zur Verfügung stellen, die über das Maß der gesetzlichen Leistungen hinausgehen. Für die Extraleistungen haben wir Verträge mit Leistungserbringern abgeschlossen.

Künstliche Befruchtung

Sie hegen seit langem einen Kinderwunsch, der sich aber bisher nicht erfüllt hat? Eine künstliche Befruchtung kann Ihnen helfen, Ihren Wunsch dennoch zu erfüllen.

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FAQ

Hier haben wir für Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zusammengefasst.

Die Pauschale während der Schwangerschaft darf pro Quartal nur von einem Gynäkologen abgerechnet werden. Das bedeutet, dass bei einem Wechsel des Frauenarztes innerhalb eines Quartals die Leistungen über Privatrechnungen abgerechnet werden.

Sollten Sie die Hebamme wechseln wollen, setzen Sie sich bitte vorab mit uns unter der Telefonnummer 0261 94143 - 291 in Verbindung.

Kunden- center
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