Teilstationäre Versorgung in Tages- oder Nachtpflege

Wird ein Pflegebedürftiger zeitweise tags und/oder nachts in einer Pflegeeinrichtung betreut, spricht man von einer teilstationären Versorgung im Sinne der Tages- oder Nachtpflege.

Mit dieser Option können pflegende Angehörige gezielt unterstützt werden, damit sie Familie, Pflege und ggf. Beruf im Pflegealltag besser miteinander vereinbaren können. Die Tagespflege wird in der Regel von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen, deren pflegende Angehörige tagsüber berufstätig sind. Die Pflegebedürftigen werden meist morgens abgeholt und nachmittags wieder nach Hause gebracht. Auch dann, wenn der Pflegebedürftige rund um die Uhr Pflege benötigt, z. B. bei einer fortgeschrittenen Demenzerkrankung, kann eine teilstationäre Unterbringung in der Tages- oder Nachtpflege dem pflegenden Angehörigen eine Erholungsphase bieten.

Leistungsumfang der Tages- und Nachtpflege:

  • die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen inklusive medizinischer Behandlungspflege und der sozialen Betreuung werden bei Pflegegrad 2 bis 5 in der nachfolgenden Höhe übernommen:
Pflegegrad Monatliches Leistungen bis zu
2 689 EUR
3 1.298 EUR
4 1.612 EUR
5 1.995 EUR
  • Kosten für die Unterkunft, die Verpflegung und auch für die sogenannten Investitionskosten der Einrichtung können von uns nicht übernommen werden. Diese Aufwendungen sind vom Versicherten zu tragen.
    Tipp: Verschaffen Sie sich bei Bedarf mehr finanziellen Spielraum, indem Sie den Entlastungsbetrag für die oben genannten Eigenanteile der Tages- und Nachtpflege einsetzen.
  • der Leistungsanspruch besteht grundsätzlich nur dann, wenn es sich um eine anerkannte Pflegeeinrichtung handelt. Das bedeutet, dass die betreffende Einrichtung für die Tages- und Nachtpflege von der Pflegekasse zugelassen sein muss.

Tipp: Die Leistungen der Tages- und Nachtpflege stehen Ihnen ergänzend zu dem Anspruch auf Pflegegeld / Pflegesachleistung und ohne eine gegenseitige Aufrechnung zur Verfügung.

Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an unsere Pflegesachbearbeiterinnen und Pflegesachbearbeiter unter der Rufnummer 0261 94143 - 391. Wir beraten Sie gerne!

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