Wird ein Pflegebedürftiger zeitweise tags und/oder nachts in einer Pflegeeinrichtung betreut, spricht man von einer teilstationären Versorgung im Sinne der Tages- oder Nachtpflege.
Mit dieser Option können pflegende Angehörige gezielt unterstützt werden, damit sie Familie, Pflege und ggf. Beruf im Pflegealltag besser miteinander vereinbaren können. Die Tagespflege wird in der Regel von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen, deren pflegende Angehörige tagsüber berufstätig sind. Die Pflegebedürftigen werden meist morgens abgeholt und nachmittags wieder nach Hause gebracht. Auch dann, wenn der Pflegebedürftige rund um die Uhr Pflege benötigt, z. B. bei einer fortgeschrittenen Demenzerkrankung, kann eine teilstationäre Unterbringung in der Tages- oder Nachtpflege dem pflegenden Angehörigen eine Erholungsphase bieten.
Leistungsumfang der Tages- und Nachtpflege:
Pflegegrad | Monatliches Leistungen bis zu |
---|---|
2 | 689 EUR |
3 | 1.298 EUR |
4 | 1.612 EUR |
5 | 1.995 EUR |
Tipp: Die Leistungen der Tages- und Nachtpflege stehen Ihnen ergänzend zu dem Anspruch auf Pflegegeld / Pflegesachleistung und ohne eine gegenseitige Aufrechnung zur Verfügung.
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