Bonusprogramm

Nehmen auch Sie Ihre Gesundheit selbst in die Hand? Beispielsweise durch die Teilnahme an Präventionskursen oder durch Inanspruchnahme der gesetzlichen Vorsorge­unter­suchungen? Lassen Sie sich oder Ihr Kind impfen?

Dann informieren Sie sich hier, warum sich die Anmeldung zu unseren Bonusprogrammen lohnt und laden Sie sich unsere Service-App herunter!

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Wer kann an den Programmen teilnehmen?

Mit unseren Bonusprogrammen BKK BONUS für Erwachsene und BKK BONUS TALER für Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren belohnen wir Ihre Eigeninitiative in Sachen Gesundheit mit Geldprämien.

BKK BONUS für Erwachsene 
10 EUR Maßnahmen

Krebsvorsorge Frauen

  • Ab 20 Jahren können Frauen einmal jährlich eine Untersuchung der Genitalien (Vagina, Gebärmutter, Eileiter und Eierstöcke) durchführen lassen. Neben einer gynäkologischen Tastuntersuchung macht der Arzt auch einen Abstrich vom Gebärmutterhals, welcher im Labor auf Veränderungen untersucht wird.
  • Ab 30 Jahren werden bei dieser Früherkennungsuntersuchung zusätzlich die Brust und die dazugehörigen Lymphknotenbereiche auf Symptome für Brustkrebs abgetastet.
  • Ab 35 Jahren wird alle drei Jahre ein Pap-Abstrich und zusätzlich ein HPV-Test gemacht. Mit dem HPV-Test wird untersucht, ob der Gebärmutterhals mit HP-Viren infiziert ist.

Mammographie-Screening

  • Zwischen 50 und 69 Jahren erhält jede Frau alle zwei Jahre von der sogenannten Zentralen Stelle eine Einladung zum Mammographie-Screening. Hierbei wird die Brust geröntgt mit dem Ziel, Brustkrebs möglichst früh zu entdecken, um ihn erfolgreich und schonend behandeln zu können.

Krebsvorsorge Männer

  • Ab 45 Jahren können sich Männer einmal jährlich auf mögliche Anzeichen für Hoden- oder Prostatakrebs untersuchen lassen. Dabei tastet der Arzt die Prostata durch den Mastdarm ab und untersucht auch die äußeren Genitalien.
  • Zusätzlich wird die Haut auf auffällige Veränderungen untersucht, die auf eine mögliche Hautkrebserkrankung hinweisen könnten.

Bauchaorten-Screening

  • Männer ab 65 Jahren erhalten die Untersuchung einmalig kostenfrei. Das Ultraschallscreening dient der Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen. Bei der Vorsorgeuntersuchung wird der Durchmesser der Bauchschlagader bestimmt. Dadurch können Erweiterungen frühzeitig erkannt werden, bevor sie gefährlich werden.

Einmaliger Gesundheits-Check-up

  • Im Alter von 18 bis 34 Jahren kann diese Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten einmal durchgeführt werden.

Gesundheits-Check-up alle drei Jahre

  • Ab dem Alter von 35 Jahren ist diese Untersuchung zur Früherkennung von Krankheitenalle drei Jahre möglich.

Hautkrebs-Screening

  • Versicherte ab 35 Jahren können sich jedes zweite Jahr einer Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs unterziehen:
    • Erhebung der Krankengeschichte
    • Visuelle Ganzkörperinspektion der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes sowie aller Intertrigines
    • Befundmitteilung inklusive Beratung
    • Dokumentation

Jährliche Darmkrebsvorsorge

  • Frauen:
    • Ab 50 bis einschließlich 54 Jahren: jährlicher Test auf sichtbares Blut im Stuhl.
  • Männer:
    • Ab 50 Jahren: erste Koloskopie oder Test auf sichtbares Blut im Stuhl (zwischen 50 und 54 jährlich und ab einem Alter von 55 alle zwei Jahre).

Unser Tipp: Weitere Informationen finden Sie hier.

Darmkrebsvorsorge alle zwei Jahre

  • Frauen:
    • Ab 55 Jahren erste Koloskopie oder alle zwei Jahre einen Test auf sichtbares Blut im Stuhl.
    • Nach 10 Jahren zweite Koloskopie oder weiterhin alle zwei Jahre einen Test auf sichtbares Blut im Stuhl.
  • Männer:
    • Nach 10 Jahren: zweite Koloskopie oder weiterhin alle zwei Jahre einen Test auf sichtbares Blut im Stuhl.

Zahnvorsorge

  • Ab 18 Jahren wird eine jährliche Zahnvorsorgeuntersuchung und Überprüfung von Zahnprothesen durchgeführt.

Schutzimpfung

  • „Impfen nützt – impfen schützt“, daher belohnen wir vollständig abgeschlossene Impfungen, soweit diese den aktuell gültigen Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut entsprechen. Für Reiseschutzimpfungen gelten die Bestimmungen des Auswärtigen Amts.

 

BKK BONUS für Erwachsene 
5 EUR Maßnahmen

Gesundheitskurs

  • Sie haben maximal zwei Gesundheitskurse pro Jahr zu den Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung, Stressmanagement oder Suchtprävention belegt.  

Jährliche aktive Mitgliedschaft im Sportverein oder im Fitnessstudio

  • Sie sind aktives Mitglied in einem Sportverein oder in einem Fitnessstudio.  

Qualifizierte angeleitete sportliche Aktivität einmal jährlich

  • Sie erwerben ein Sportabzeichen bei einem qualifizierten Sportbund/Sportverband oder Sie beteiligen sich an einer sportlichen Aktivität, bei der das gemeinsame Bewegungstraining im Vordergrund steht, wie zum Beispiel Volkslauf.

Unser Tipp: Weitere Informationen finden Sie hier.

BKK BONUS TALER für Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren
10 EUR Maßnahmen


Kindervorsorge U1-U6, komplett

Kindervorsorge U7

  • Untersuchung der altersgemäßen Entwicklung, Erkennen von Sehstörungen, Test der sprachlichen Entwicklung, Feinmotorik und Körperbeherrschung.

Kindervorsorge U7a

  • Schwerpunkt auf altersgerechte Sprachentwicklung, frühzeitige Erkennung von Sehstörungen.

Kindervorsorge U8

  • Intensive Prüfung der Entwicklung von Sprache, Aussprache und Verhalten, Untersuchung von Beweglichkeit und Koordinationsfähigkeit, Reflexen, Muskelkraft und Zahnstatus.

Kindervorsorge U9

  • Prüfung der Motorik, des Hör- und Sehvermögens und der Sprachentwicklung, um eventuelle Krankheiten und Fehlentwicklungen vor dem Schuleintritt zu erkennen und gegenzuwirken.

Kindervorsorge U10 + U11 

  • Diese Zusatzleistung ist in den regulären gesetzlichen Untersuchungen (U1 bis U9 sowie J1) nicht vorgesehen.

Jugenduntersuchung J1

  • Untersuchung des allgemeinen Gesundheitszustands und der Wachstumsentwicklung, der Organe und des Skelettsystems, Erhebung des Impfstatus, Untersuchung des Stands der Pubertätsentwicklung, der seelischen Entwicklung und des Auftretens von psychischen Auffälligkeiten, von Schulleistungsproblemen und gesundheitsgefährdendem Verhalten (Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum), Beratung auf Grundlage des individuellen Risikoprofils des Jugendlichen zu Möglichkeiten und Hilfen zur Vermeidung gesundheitsschädigender Verhaltensweisen und Tipps für eine gesunde Lebensführung.

Jugenduntersuchung J2

  • Diese Zusatzleistung ist in den regulären gesetzlichen Untersuchungen (U1 bis U9 sowie J1) nicht vorgesehen.

Zahnvorsorge zweimal jährlich

  • Für alle Kinder und Jugendliche von 0 bis 18 Jahren gibt es halbjährliche Untersuchungen mit individualprophylaktischen Leistungen unter anderem mit Erhebung des Mundhygienestatus, Aufklärung des Versicherten über Krankheitsursachen sowie deren Vermeidung, Motivation und Remotivation und ggf. lokale Fluoridierung und Versiegelung kariesfreier Fissuren und Grübchen von Backenzähnen.

Schutzimpfung

  • „Impfen nützt – impfen schützt“, daher belohnen wir vollständig abgeschlossene Impfungen, soweit diese den aktuell gültigen Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut entsprechen. Für Reiseschutzimpfungen gelten die Bestimmungen des Auswärtigen Amts.
     

BKK BONUS TALER für Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren
5 EUR Maßnahmen
 

Gesundheitskurs

  • Sie haben maximal zwei Gesundheitskurse pro Jahr zu den Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung, Stressmanagement oder Suchtprävention belegt.

Jährliche aktive Mitgliedschaft im Sportverein oder im Fitnessstudio

  • Sie sind aktives Mitglied in einem Sportverein oder in einem Fitnessstudio.

Qualifizierte angeleitete sportliche Aktivität einmal jährlich

  • Sie erwerben ein Sportabzeichen bei einem qualifizierten Sportbund/Sportverband oder Sie beteiligen sich an einer sportlichen Aktivität, bei der das gemeinsame Bewegungstraining im Vordergrund steht, wie zum Beispiel Volkslauf.

 

Unser Tipp: Weitere Informationen finden Sie hier oder unter BKK Starke Kids.

Je durchgeführter und nachgewiesener Maßnahme erhalten Sie einen Bonus von jeweils 5 oder 10 EUR.

Einreichung per Service-App oder Online-Geschäftsstelle (OGS)
So einfach wie noch nie: Hier geht’s zur Service-App und OGS. Mit einem Klick können Sie Ihre absolvierten Maßnahmen einreichen! Wählen Sie in der Service-App oder OGS Ihr Bonusprogramm und die für Sie passenden Maßnahmen aus. Mit dem letzten Klick laden Sie Ihre Nachweise hoch.

 

Einreichung auf dem Postweg oder E-Mail
Sie sammeln in Ihrer Bonuskarte jeweils Stempel, Unterschriften und/oder Nachweise über erbrachte Maßnahmen zum Beispiel von Ärzten, Kursleitern oder Veranstaltern und reichen die Bonuskarte am Ende des Jahres bzw. im Folgejahr bei uns ein.
Sofern Sie ausschließlich Nachweise über erbrachte Maßnahmen einreichen möchten, kennzeichnen Sie bitte diese in der Bonuskarte im jeweiligen Stempelfeld (z. B. Krebsvorsorge am 1. Januar 2001).

Hinweis: Bitte denken Sie daran, Ihre persönlichen Daten in der Bonuskarte zu vervollständigen und zu unterschreiben.

Die Teilnahmebedingungen gelten jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres.
Hinweis: Bitte reichen Sie uns Ihr Bonusheft bis spätestens zum 31. Dezember des Folgejahres ein.

Reichen Sie Ihren Bonusnachweis einfach über die Service-App oder Online-Geschäftsstelle (OGS) ein.

Service-App herunterladen und Maßnahmen einreichen!

Unsere Service-App steht Ihnen in den gängigen App-Stores von Apple und Google zum Download zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die App keine gerooteten Geräte unterstützt. Erforderlich ist iOS 9.0 bzw. Android 5.0 oder eine neuere Version. Den Zugang zur Online-Geschäftsstelle erreichen Sie hier. Bei erstmaliger Registrierung werden Sie anschließend durch den Anmeldevorgang geführt.

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