Gesetzlich geregelte Leistungen werden durch die gesetzliche Krankenkasse übernommen, d. h. sie können vom
Leistungserbringer über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Mehrleistungen sind zusätzliche Leistungen, die in unserer Satzung festgelegt sind. Wollen Sie eine Mehrleistung zur Erstattung einreichen, nutzen Sie doch gerne unsere Service-App oder alternativ unser Antragsformular dazu. Extraleistungen umfassen Verträge, die mit Leistungserbringern abgeschlossen wurden.
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