Wenn Sie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, gilt für Sie in Deutschland grundsätzlich die Versicherungspflicht. Das bedeutet, dass Sie der sogenannten KVDR (Krankenversicherung der Rentner) angehören, sollten Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Hinweis: Für jedes Ihrer bis zur Rentenantragsstellung geborenen Kinder werden Ihnen 3 Jahre auf die zu erfüllende Vorversicherungszeit angerechnet.
Achtung: Sollten Sie dem Personenkreis der Waisenrentner angehören, gelten für Sie andere Voraussetzungen. In diesem Fall beraten wir Sie gerne persönlich.
Der Begriff Versorgungsbezug umfasst alle Leistungen der betrieblichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung, unabhängig davon ob diese monatlich oder per Einmalzahlung in Form einer Kapitalleistung ausgezahlt werden. Des Weiteren zählt die betriebliche Versorgung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit zu den Versorgungsbezügen. Ob diese vom Arbeitgeber oder aus eigenen Mitteln finanziert wurden, ist unerheblich. Für Versorgungsbezüge müssen grundsätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden.
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