Nackenfaltenmessung für Risikoschwangere

Mehrleistung

Die Nackenfaltenmessung (Nackentransparenzmessung) bei einem Kind im Mutterleib kann bei Risikoschwangeren Hinweise auf eine mögliche genetische Störung geben. Sie ist jedoch nur ein Indiz. Erst im Zusammenspiel mit weiteren Untersuchungen wie z. B. eine Fruchtwasseruntersuchung kann eine verlässlichere Risikoabschätzung vorgenommen werden.

Die Nackenfaltenmessung wird bei Risikoschwangeren im Rahmen der zusätzlichen Leistungen bei Schwangerschaft / Mutterschaft ("Schwangerschaftsbudget") bezahlt. 

Je Schwangerschaft erstatten wir Kosten von insgesamt maximal 250 EUR, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Das Budget steht Ihnen für verschiedene Leistungen, wie z. B. einem Nackenfaltentest, zur Verfügung, die individuell in Anspruch genommen werden können.

Erstattet werden u. a. die Kosten von ärztlich erbrachten Leistungen bei vorliegenden Risikofaktoren, die mit dem Ziel erbracht werden, einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes entgegen zu wirken.
Beispielweise für die Nackenfaltenmessung bei Riskoschwangeren.

Voraussetzung ist, dass die Leistungen nach § 23 SGB V durch einen an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmenden oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Arzt mit entsprechendem Qualifikationsnachweis erbracht werden.

Zur Kostenerstattung ist eine ärztliche Empfehlung oder Kopie des Mutterpasses mit dem Vermerk "Risikoschwangerschaft", notwendig. Außerdem benötigen wir die Rechnungen und die aktuelle Bankverbindung bestätigt durch die eigenhändige Unterschrift.

Weitere Informationen sowie Leistungen im Rahmen der Schwanger- und Mutterschaft finden Sie hier.

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